1. +++ (SEM)

* Förderfähig sind Maßnahmen, die einen städtebaulichen Beitrag im Rahmen der Stärkung der Nahmobilität leisten: Die Regelung zielt vor allem auf die Aufwertung bei der Umgestaltung von freiwerdenden Flächen im Straßenraum (unterhalb der Größenordnung von Mobilitätsstationen können Angebote an Fußgänger und Radfahrer (Möblierung) neu geschaffen werden).
* Die Sicherung und der Erhalt denkmalgeschützter oder städtebaulich bedeutsamer Gebäude oder technischer Anlagen sind eigenständige Fördergegenstände.
* Neu eingeführt wird die pauschale Berücksichtigung von Baukostensteigerungen durch die rechnerische Einführung einer Baupreisindexsteigerung.
* Bei Fördermaßnahmen im Tiefbau sind im Unterbau ausschließlich RC-Baustoffe zu verwenden, sofern die einschlägigen Vorschriften dies zulassen: Die Einsparung von Primärressourcen bei Wiederverwendung von Baustoffen trägt wesentlich zum Klimaschutz bei.
Programmaufruf für das Jahr 2024

Datum: 2023-07-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-staedtebaufoerderung-2024-startet-vieles-einfacher-vieles;
Themen: Städtebauförderung # ?, einschlägige Vorschriften # ?, Grundstücke # ?, Baukostensteigerungen # ?, Baupreisindexsteigerung # ?, Fondsvolumen # ?, Primärressourcen # ?, Rahmen der Stärkung # ?, Rc-Baustoffe # ?, Städtebauförderrichtlinie # ?