1. +++ (SEM)

Hierbei betritt die Landesregierung auch rechtliches Neuland.
Auf der Basis eines Rechtsgutachtens des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier zur Zulässigkeit von Zielquoten für Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst hatte die Landesregierung bereits im Entwurf des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes eine Neufassung der Quotierungsregelung für Beförderungen und für die Besetzung von Führungsfunktionen für das Landesbeamtengesetz (LBG) eingefügt.
Der jetzt vorliegende Entwurf sieht im Gleichstellungsrecht entsprechende Regelungen auch für den Bereich der nicht in einem Beamtenverhältnis stehenden Beschäftigten vor.
Bei der Besetzung von wesentlichen Gremien im Geltungsbereich des Gesetzes, einschließlich der Aufsichts- und Verwaltungsräte soll künftig die Vorgabe eines Mindestanteils von 40 Prozent Frauen gelten.
Die Verankerung von Rechtsfolgen bei Unterschreitung der Mindestquote schafft künftig mehr Verbindlichkeit und Durchsetzungskraft.

Datum: 2016-03-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesetzentwurf-zur-neuregelung-der-gleichstellung-im-oeffentlichen-dienst-geht-die;
Themen: Landesgleichstellungsgesetz # ?, öffentlicher Dienst # ?, Frauenanteil # ?, Ziele der Neuregelung # ?, Führungspositionen # ?, Einflussbereich # ?, starke Gleichstellungsbeauftragte # ?, Besetzung # ?, Stärkung für Position # ?, Geschlechter # ?

2. +++ (SEM)

Wir stärken den erweiterten Einsatz von Oberstufenlehrkräften und machen das Angebot deutlich attraktiver.
Es ist vor allem für diejenigen interessant, die nicht nur übergangsweise, sondern dauerhaft an einer Grundschule bleiben wollen.
Sie können das Lehramt erwerben und ins Beamtenverhältnis berufen werden.
"
Außerdem werden mit einer Änderung des LABG die Möglichkeiten für den Seiteneinstieg erweitert.

Datum: 2019-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landeskabinett-bringt-15-schulrechtsaenderungsgesetz-auf-den-weg;
Themen: Lehrerausbildungsgesetz # ?, Lehrermangel # ?, Unterrichtsversorgung in Nordrhein-Westfalen # ?, Oberstufenlehrkräfte # ?, weitere Schritte # ?, Änderung # ?, Schritt # ?, Lehramt # ?, Aspekte der Datenschutzgrundverordnung # ?, EU-Lehrkräfte # ?

3. +++ (SEM)

Damit verbunden ist die Zusage, nach vier Jahren auf eine Sek-II-Stelle zu wechseln.
Nach sechs Monaten besteht die Möglichkeit, berufsbegleitend die Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I zu erwerben.
Wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann sofort danach die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe ermöglicht werden.
Ministerin Gebauer: "Ich freue mich, dass wir dieses attraktive Angebot machen können, es schafft eine Win-win-Situation für die Lehrkräfte und die Schulen."
2.

Datum: 2018-08-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-jede-lehrkraft-zaehlt;
Themen: Gesamtschulen # ?, Lehrerversorgung # ?, Maßnahmenpaket für Verbesserung # ?, Schuldienst # ?, Beamtenverhältnis # ?, Lehrkraft # ?, Seiteneinstieg # ?, Lehramt # ?, neues Schuljahr # ?, Sekundarstufe # ?

4. +++ (SEM)

Die pädagogische Führung und das Management von Schule sind heutzutage Schlüsselaufgaben, auf die künftige Schulleiterinnen und Schulleiter bereits vor ihrer Amtsübernahme vorbereitet werden", so die Ministerin.
Im Einzelnen werden ab 1. August 2013 folgende Dienstvorgesetzteneigenschaften auf Schulleitungen übertragen:
o Auswahl für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe, o Entlassung auf eigenen Antrag, o Anordnung, Genehmigung und Ablehnung von Dienstreisen im Inland sowie in das angrenzende Ausland, o Erteilung von einfachen Dienstzeugnissen, o Anordnung, Genehmigung und Widerruf von Mehrarbeit, o Genehmigung und Ablehnung von Sonderurlaub in bestimmten Fällen.
Die Probe- und Lebenszeitverbeamtung sowie der Abschluss befristeter und unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse erfolgen weiterhin auf der Ebene der Bezirksregierungen, es sei denn, die Schulen beantragen diese Zuständigkeiten.
"Ich bin froh, dass wir diese sensiblen Fragen in großem Einvernehmen konstruktiv gelöst haben.

Datum: 2013-03-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-wir-staerken-die-rolle-von-schulleitungen-und-die;
Themen: Schulleitungen # ?, eigenverantwortliche Schule # ?, Aufgabenfeld von Schulleiterinnen # ?, Reihe von Dienstvorgesetztenaufgaben # ?, Eigenverantwortlichkeit # ?, neue Zuständigkeiten # ?, Grundschulen # ?, Schulen # ?, schulische Arbeit # ?, Lehrerverbände # ?

5. +++ (SEM)

Neuland betritt die Landesregierung mit den weiterentwickelten Quotierungsregelungen bei der Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst.
Auf Basis eines Rechtsgutachtens des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, wurde bereits im Entwurf des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes eine neue Quotenregelung für Beförderungen und für die Besetzung von Führungsfunktionen im Landesbeamtengesetz (LBG) verankert.
Diese Regelungen sollen nun auch für Beschäftigte gelten, die nicht in einem Beamtenverhältnis stehen.
In wesentlichen Gremien im Geltungsbereich des Gesetzes - einschließlich der Aufsichts- und Verwaltungsräte - sollen künftig mindestens 40 Prozent Frauen sitzen.
Ausnahmen sind nur in einigen konkreten Fällen erlaubt.

Datum: 2016-06-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-neuregelung-der-gleichstellung-im-oeffentlichen-dienst-bessere;
Themen: öffentlicher Dienst # ?, Landesgleichstellungsgesetz # ?, weibliche Beschäftigte # ?, Neuregelung # ?, geschlechtergerechte Repräsentanz # ?, Einflussbereich # ?, starke Gleichstellungsbeauftragte # ?, Stärkung für Position # ?, gesamter öffentliche Dienst # ?, Rechtsgutachten # ?

6. +++ (SEM)

Dies soll den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern einen ordnungsgemäßen Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes zum 30. April 2020 und entsprechende Einstellungen in den Schuldienst ermöglichen.
Sofern es ab 20. April 2020 und einem alternativen Prüfungszeitraum Mitte Mai nicht möglich sein sollte, dass Prüfungskommissionen zusammentreten und Staatsprüfungen wie geplant durchgeführt werden, können nach dem Beschluss der KMK nunmehr andere Prüfungsformate angewendet werden.
Sollte sich der Vorbereitungsdienst der betroffenen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter dadurch verlängern, würde dies unter Beibehaltung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf und unter fortlaufender Gewährung der zustehenden Ausbildungsbezüge (§ 7 Abs.2 LABG) geschehen.
Weiter Informationen finden Sie hier.

Datum: 2020-04-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/richter-keine-nachteile-zweiter-staatspruefung-durch-corona;
Themen: Lehramtsanwärterinnen # ?, andere Prüfungsformate # ?, Coronaepidemie # ?, Kultusminister # ?, künftige Lehrkräfte # ?, Bundesländer # ?, Vorbereitungsdienst # ?, Maßnahmen des Infektionsschutzes # ?, fortlaufende Gewährung # ?, schulische Lerngruppen # ?

7. +++ (SEM)

Zudem werden rechtliche Hindernisse für Karriereentwicklung gesenkt und das Leistungsprinzip gestärkt.
Des Weiteren werden die Durchlässigkeit sowie der Quereinstieg in die Laufbahnen gefördert.
Um die Attraktivität des kommunalen Wahlamtes zu steigern, soll Beamtinnen und Beamten, die ein kommunales Wahlamt übernehmen, die Rückkehr in ihr altes Beamtenverhältnis ermöglicht werden.
Die Laufbahnrechtsnovelle ist Bestandteil der Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst.
Das Dienst- und Laufbahnrecht wird nach der letzten großen Dienstrechtsmodernisierung im Jahr 2016 (Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - DRModG NRW - vom 14. Juni 2016, GV. NRW. S. 310) nun erneut an aktuelle Herausforderungen, an die neuste Rechtsprechung sowie an die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen angepasst.

Datum: 2025-02-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/das-upgrade-fuers-laufbahnrecht-modernisierung-des-oeffentlichen-dienstes-geht;
Themen: umfangreiche Änderungen # ?, Laufbahnverordnung # ?, Landesbeamtengesetz # ?, öffentlicher Dienst # ?, kommunales Wahlamt # ?, neuer Anstrich # ?, Vorschlag # ?, Gesetzentwurf # ?, Kabinett # ?, Karriereentwicklung # ?

8. +++ (SEM)

Ressorts ohne nachgeordnete Behörden, wie etwa das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, weisen naturgemäß geringere Bewerbungszahlen auf, da sie ausschließlich externe Neueinstellungen berücksichtigen können.
Die Datenerhebung erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach einheitlichen Kriterien.
Als Neueinstellungen gelten neu begründete Arbeitsverhältnisse, Ernennungen in Beamtenverhältnisse sowie erstmalige Berufungen in Richterverhältnisse.
Nicht berücksichtigt werden Ausbildungsverhältnisse, Praktika und Umwandlungen bestehender Arbeitsverhältnisse.

Datum: 2025-10-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/inklusion-der-landesverwaltung-mehr-ressorts-erfuellen-fuenf-prozent-ziel-bei;
Themen: Landesverwaltung # ?, Ressorts # ?, Beamtenverhältnisse # ?, Einstellungsquote von Menschen # ?, Fünfprozentziel # ?, Justizvollzugsdienst # ?, Lehrereinstellungsverfahren # ?, Richterverhältnisse # ?, begründete Arbeitsverhältnisse # ?, bestehende Arbeitsverhältnisse # ?