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Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden wie bei Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Bedarfsplanung durch die Landesausschüsse festgelegt.
Diese setzen sich zusammen aus der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen.
Die Festlegungen erfolgen auf Grundlage von bundesgesetzlichen Regelungen und der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
In Nordrhein-Westfalen gibt es landesweit rund 5.500 Sitze.
Nach § 103 Absatz 2 Satz 4 SGB V kann das Ministerium als für die Sozialversicherung zuständige oberste Landesbehörde seit 2019 zusätzliche Arztsitze in ländlichen und strukturschwachen Teilgebieten von gesperrten Planungsbereichen einrichten lassen.

Datum: 2024-01-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-schafft-neue-sitze-fuer-psychotherapeutinnen-und;
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