1. +++ (SEM)

Ausgenommen sind Personen, die im Rahmen der Dienstleistung ein Fahrzeug lenken,
* in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
* bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen.
Darunter fallen auch Schulbusse, Haltestellen oder U-Bahnhöfe.
Die Verpflichtung zur Abdeckung von Mund und Nase gilt für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.

Datum: 2020-04-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-fuehrt-maskenpflicht-ein;
Themen: Arztpraxen # ?, Nase # ?, Einzelhandel # ?, sogenannte Mundschutzpflicht # ?, Maskenpflicht # ?, ÖPNV # ?, Einkauf # ?, Fahrt # ?, Beförderungsleistungen # ?, Communitymasken # ?