1. +++ (SEM)

Bei der Aktion haben die Fachleute der Arbeitsschutzverwaltung vor Ort überprüft, ob zum Beispiel in den Aufzügen der Notruf funktioniert und wie schnell darauf reagiert wird.
In der Regel sollten spätestens innerhalb von 30 Minuten Befreiungsmaßnahmen am Aufzug eingeleitet werden.
Grundsätzlich müssen die Betreiber in einem so genannten Alarm- und Befreiungsplan festhalten, wie die Befreiung von Eingeschlossenen im Ernstfall erfolgt.
Weitere Ergebnisse der Überprüfung von "Altanlagen" mit Hupe oder Klingel:
o 39 Prozent der Hausbewohner wussten nicht, wer im Alarmfall zu benachrichtigen ist.

Datum: 2013-08-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-bei-jedem-zweiten-aelteren-aufzug-kommt-im-ernstfall-niemand-zu;
Themen: Hupe # ?, Klingel # ?, Ernstfall # ?, Aufzugnutzer # ?, Notfallmanagement von Aufzugsanlagen # ?, moderner Aufzug # ?, wahrnehmbares Signal # ?, Befreiungsplan # ?, Ergebnisse der Überprüfung # ?, landesweite Schwerpunktaktion # ?

2. +++ (SEM)

Bei der Schwerpunktaktion überprüfen die Expertinnen und Experten der Arbeitsschutzverwaltung vor Ort, ob zum Beispiel in den Aufzügen die Möglichkeit zum Notruf vorhanden ist und wie schnell darauf reagiert wird.
Dies sollte in der Regel spätestens innerhalb von dreißig Minuten geschehen.
Grundsätzlich müssen die Betreiber in einem so genannten Alarm- und Befreiungsplan festhalten, wie die Befreiung von Eingeschlossenen im Ernstfall erfolgt.
Darüber hinaus achten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure auch darauf, ob die Aufzugsanlagen technisch in Ordnung sind.
Arbeit, Gesundheit und Soziales Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Datum: 2013-04-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-arbeitsschutz-ueberprueft-das-notfallmanagement-aufzugsanlagen;
Themen: Aufzugsanlagen # ?, Notfallmanagement # ?, NRW-Arbeitsschutz # ?, Befreiungsplan # ?, landesweite Schwerpunktaktion # ?, sogenannter Alarmplan # ?, Geschäftshäuser # ?, Kontrolleurinnen # ?, Wohnhäuser # ?, Aufzüge # ?