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Durch diese Möglichkeit kann auch der Zugang zu elektronischen Einrichtungen der Justiz (z. B. Gerichtspostfächer oder Internetangebote der Justiz mit Kommentarfunktionen) vorübergehend untersagt werden.
Entsprechende Maßnahmen können etwa beim massenhaften Versenden von Spam-Nachrichten oder bei sogenannten "Hass-Kommentaren" geboten sein.
Das Gesetz sieht darüber hinaus weitere Regelungen vor, unter anderem zu den Befugnissen der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister und zum elektronischen Rechtsverkehr.
Minister der Justiz Peter Biesenbach: "Die neue Regelung trägt zur Sicherheit in den Gerichten bei und sorgt zugleich für die rechtsstaatlich gebotene Rechtssicherheit, da die Maßnahmen den Zugang zu Gerichten und damit auch den Zugang zum Rechtsschutz beschränken können.
Mit dem ,virtuellen' Hausrecht wird zudem erstmals ein wirksames Mittel gegen Störungen elektronischer Justizeinrichtungen geregelt.

Datum: 2022-03-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-des-justizgesetzes-nordrhein-westfalen-neue-regelungen-ueber-sicherheit;
Themen: Justizgesetz # ?, Gerichtsbetrieb # ?, allgemeine Zugangskontrollen # ?, elektronische Justizeinrichtungen # ?, virtuelles Hausverbot # ?, Gerichte # ?, Hausverbote # ?, Gerichtsgebäude # ?, Maßnahmen # ?, Befugnisse der Justizwachtmeisterin # ?