1. +++ (SEM)

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung (12. Januar) beschlossen, dass am diesjährigen Rosenmontag (15. Februar) in allen Dienststellen des Landes Dienst zu leisten ist.
Der Rosenmontag ist nach dem geltenden Arbeitszeitrecht sowohl für Beamte als auch Tarifbeschäftigte in Nordrhein-Westfalen zwar grundsätzlich ein Arbeitstag.
In der Vergangenheit hatte die Landesregierung jedoch angeordnet, dass an diesem Tag an allen Behörden in Düsseldorf der Dienst entfällt.
Behörden außerhalb von Düsseldorf wurden gleichzeitig dazu ermächtigt, die Dienstzeit am Rosenmontag unter Berücksichtigung der karnevalistischen Tradition und der örtlichen Verhältnisse nach eigenem Ermessen zu regeln.
Die alljährliche Dienstzeitregelung, die Behörden am Rosenmontag vom Dienst zu befreien, geht auf einen Beschluss der Landesregierung vom 27. Januar 1970 zurück.

Datum: 2021-01-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/rosenmontag-2021-kein-dienstfrei-fuer-landesbehoerden-nordrhein-westfalen;
Themen: Dienststellen des Lands # ?, Tarifbeschäftigte in Nordrhein-Westfalen # ?, diesjähriger Rosenmontag # ?, geltendes Arbeitszeitrecht # ?, grundsätzlicher Rosenmontag # ?, karnevalistische Tradition # ?, örtliche Verhältnisse # ?, eigenes Ermessen # ?, Beamte # ?, Behörden in Düsseldorf # ?