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Nur in seltenen Fällen erheblicher Selbst- und Fremdgefährdung aufgrund einer psychischen Erkrankung kann die Anwendung von Zwang als letztes Mittel nötig sein.
Hier ist immer größtmögliche Sorgfalt geboten", betonte Ministerin Steffens.
Durch eine Behandlungsvereinbarung mit der Klinik oder eine Patientenverfügung kann jeder Mensch darüber hinaus selbstbestimmt seinen Willen zu Behandlungsmöglichkeiten festlegen.
Eine solche frühzeitige Festlegung kann entscheidend sein in Situationen, in denen die Patientinnen und Patienten selbst nicht die Möglichkeit haben, ihren Willen zu äußern oder sie nicht fähig sind, eine wirksame Einwilligung zu geben.
Informationen über Patientenverfügungen sind z.B. auf der Internetseite des NRW-Justizministeriums unter www.broschueren.justiz.nrw (Stichwort: Patientenverfügung) zu finden, Musterformulare bietet das Bundesjustizministerium online unter www.bmjv.de an.
Datum: 2016-05-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-rechte-von-patientinnen-und-patienten-der-psychiatrie-werden;
Themen: Patientinnen
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