1. +++ (SEM)

In den ersten drei Jahren belaufen sie sich auf jeweils 7,76 Millionen Euro, danach auf jährlich 27,94 Millionen Euro.
Die zusätzlichen Personalkosten für die rund 2.200 zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrer, die im Endausbau des neuen G9 insgesamt benötigt werden, trägt das Land als Arbeitgeber in voller Höhe.
Das "Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium" (Be-lastungsausgleichgesetz G 9) ist nach dem bereits im vergangenen Jahr verabschiedeten 13. Schulrechtsänderungsgesetz (G9-Gesetz) die zweite tragende Säule dieser großen bildungspolitischen Reform der Landesregierung.
Nach der parlamentarischen Beratung soll das Belastungsausgleichgesetz G 9 zeitgleich mit dem G9-Gesetz und der geänderten Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) am 1. August 2019 in Kraft treten.

Datum: 2019-01-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-belastungsausgleich-fuer-g9;
Themen: kommunale Schulträger # ?, Schulräume # ?, Schülerfahrkosten # ?, finanzieller Ausgleich # ?, Lernmittel # ?, Kabinett # ?, Umstellung # ?, Belastungsausgleich des Gesetzes # ?, Kostenblock des Belastungsausgleichs # ?, dauerhafte Sachkosten # ?

2. ++ (IR)

Inklusionspauschale und Belastungsausgleich
Auf der Grundlage des Inklusionsfördergesetzes stellt das Land den Kommunen auch im nächsten Jahr so wie in 2024 eine Inklusionspauschale in Höhe von 67 Millionen Euro zur Verfügung.
Außerdem erhalten die Kommunen wie schon in 2024 einen Belastungsausgleich in Höhe von zehn Millionen Euro.
Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden.
Das Inklusionsfördergesetz sieht vor, dass die Höhe von Inklusionspauschale und Belastungsausgleich in regelmäßigen Abständen vom Schulministerium gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden überprüft wird.
Belastungsausgleichsgesetz G9
Die Rückkehr der Gymnasien zu G9 infolge des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes von 2018 ist für die Schulträger in Nordrhein-Westfalen mit zusätzlichen Kosten verbunden, weil die Voraussetzungen für eine zusätzliche Jahrgangsstufe geschaffen werden müssen.

Datum: 2024-11-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-das-land-ist-ein-verlaesslicher-partner-der-kommunen;
Themen: Inklusionspauschale # ?, Rückkehr von G9 # ?, Inklusionsfördergesetz # ?, Gymnasien # ?, Belastungsausgleichsgesetz # ?, Partner von Kommunen # ?, Ausgleichszahlungen # ?, Grundlage des Inklusionsfördergesetzes # ?, Inklusionsmittel # ?, Schülerfahrtkosten # ?

3. ++ (IR)

1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Belastungsausgleichsgesetz beschlossen
Letzter Baustein für das neue G9 - Belastungsausgleichsgesetz beschlossen
Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Gesetz für den G9-Belastungsausgleich ohne Gegenstimme beschlossen.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Gesetz für den G9-Belastungsausgleich ohne Gegenstimme beschlossen.

Datum: 2019-06-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/letzter-baustein-fuer-das-neue-g9-belastungsausgleichsgesetz-beschlossen;
Themen: Gesetz für G9belastungsausgleich # ?, Prüfungsordnung # ?, Ruhe # ?, Gymnasien # ?, ausgewogene Stundentafel # ?, bildungspolitische Reformen # ?, politischer Streit # ?, wiederkehrende Kosten # ?, nordrhein-westfälischer Landtag # ?, Gymnasium # ?

4. ++ (IR)

1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Auszahlung der Belastungsausgleichsmittel für den U3-Ausbau an die Kommunen
Auszahlung der Belastungsausgleichsmittel für den U3-Ausbau an die Kommunen
Das Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe wurde am 7. November 2012 vom Landtag verabschiedet und ist am 21. November 2012 in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz unterstützt die Landesregierung die Kommunen verlässlich und dauerhaft bei den investiven wie den laufenden Betriebskosten der U3-Betreuung.
Das Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG-JH) wurde am 7. November 2012 vom Landtag verabschiedet und ist am 21. November 2012 in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz unterstützt die Landesregierung die Kommunen verlässlich und dauerhaft bei den investiven wie den laufenden Betriebskosten der U3-Betreuung.

Datum: 2012-12-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/auszahlung-der-belastungsausgleichsmittel-fur-den-u3-ausbau-die-kommunen;
Themen: Belastungsausgleichsgesetz # ?, Belastungsausgleichsmittel # ?, Kostenfolgeabschätzung # ?, U3-Ausbau # ?, Jugendhilfe # ?, Ausgleichsbetrag # ?, Landesanteil von Kindpauschalen # ?, Kommunen # ?, Erlassweg # ?, Nothaushalt # ?

5. ++ (IR)

* Erstmals seit dem GFG 2006 kann auf die Einplanung eines sogenannten "pauschalen Belastungsausgleichs" für etwaige Überzahlungen im Rahmen der kommunalen Beteiligung an den sogenannten Einheitslasten des Landes verzichtet werden.
Im GFG 2019 ist noch ein pauschaler Belastungsausgleich von 1,17 Prozent bzw. rund 623,3 Millionen Euro enthalten.
* Wie im GFG 2019 erfährt der Entwurf zum GFG 2020 eine Voraberhöhung in Höhe von 216 Millionen Euro (2019: 216,8 Millionen Euro), die vom Bund zur Entlastung der Kommunen nach Artikel 1 des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2755) über den Länderanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2020 gewährt wird.
* Als eine neue Zuweisung eigener Art wird seit dem GFG 2019 eine Aufwands-/Unterhaltungspauschale vorgesehen.
Im Entwurf zum GFG 2020 wird diese gegenüber 2019 um 10 Millionen Euro auf 130 Millionen Euro erhöht.
* Der Betrag für die Bedarfszuweisungen wird auch im Entwurf zum GFG 2020 auf die Kurortehilfe, die Abwassergebührenhilfe, die Aufwendungshilfe für die Gaststreitkräfte und für die Landschaftliche Kulturpflege sowie auf die Einzelfallzuweisungen für Härtefälle und für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung aufgeteilt.
Er liegt im Entwurf des GFG 2020 bei 37,5 Millionen Euro (2019: 36,2 Millionen Euro).

Datum: 2019-11-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-gemeindefinanzierung-2020-128-milliarden-euro-fuer-die;
Themen: Abwassergebührenhilfe # ?, Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes # ?, Sonderpauschalen # ?, kommunaler Anteil # ?, Steuerverbund # ?, kommunale Selbstverwaltung # ?, Körperschaftsteuer # ?, Einkommensteuer # ?, Umsatzsteuer # ?, Einnahmen # ?

6. ++ (IR)

Deshalb wollen wir die Kommunen auch über August 2013 hinaus mit weiteren zusätzlichen 40 Millionen Euro Landesmitteln und mit Ausgleichsleistungen im Rahmen des Belastungsausgleichsgesetzes verlässlich und dauerhaft unterstützen", sagte Schäfer.
Der entsprechende Gesetzentwurf sei bereits vor der Sommerpause in erster Lesung beraten worden.
"Mit diesem Gesetz leisten wir einen weiteren kräftigen Anschub für den U3-Ausbau.
Nach Verabschiedung des Gesetzes gilt dann folgendes:
Ab dem 1. August 2013 erhalten die Jugendämter den Belastungsausgleich kontinuierlich zusammen mit dem bisherigen Landesanteil an der Kita-Finanzierung.

Datum: 2012-08-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-schaefer-land-stellt-weitere-40-millionen-euro-fuer-den-u3-ausbau-bereit;
Themen: Pressekonferenz in Düsseldorf # ?, Ministerin # ?, U3-Plätze # ?, Familienministerin # ?, Taskforce # ?, Beteiligte # ?, Anschub für U3-Ausbau # ?, Erfolg des Teams # ?, Landesanteil der Kitafinanzierung # ?, sogenannte Kindpauschale # ?

7. ++ (IR)

Dies geschieht auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion.
Dadurch erhalten Kommunen einen jährlichen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und als weitere Leistung eine Inklusionspauschale, die aktuell um 10 Millionen Euro auf dann 50 Millionen Euro angehoben wird.
Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden.
Mit der Inklusionspauschale können die kommunalen Schulträger das gemeinsame Lernen an den Schulen über die rechtlich im Sozialgesetzbuch verankerte Schulbegleitung hinaus zusätzlich durch den Einsatz nicht-lehrenden Personals unterstützen.
Für die Schuljahre 2014/2015 bis 2022/2023 stellt das Land für den Belastungsausgleich insgesamt 170 Millionen Euro bereit, als Inklusionspauschale 300 Millionen Euro.
Das Ministerium für Schule und Bildung zahlt den Belastungsausgleich und die Inklusionspauschale für jedes Schuljahr spätestens am 1. Februar an die Gemeinden und Kreise aus.

Datum: 2022-02-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-land-unterstuetzt-die-kommunen-verlaesslich-bei-der-inklusion;
Themen: Belastungsausgleich # ?, Inklusionspauschale # ?, Kommunen # ?, bestmögliche Förderung # ?, eingeführte Kriterien # ?, gelebter Prozess # ?, Schuljahr # ?, jährlicher finanzielle Ausgleich # ?, inklusionsbedingte Mehraufwendungen # ?, wesentliche Belastungen # ?

8. ++ (IR)

Der entsprechende Gesetzentwurf sei bereits vor der Sommerpause in 1. Lesung beraten worden.
"Mit diesem Gesetz leisten wir einen weiteren kräftigen Anschub für den U3-Ausbau.
Nach Verabschiedung des Gesetzes gilt dann folgendes:
Ab dem 1. August 2013 erhalten die Jugendämter den Belastungsausgleich kontinuierlich zusammen mit dem bisherigen Landesanteil an der Kita-Finanzierung.

Datum: 2012-08-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-stellt-weitere-40-millionen-euro-fur-den-u3-ausbau-bereit-zweiter;
Themen: Pressekonferenz in Düsseldorf # ?, Taskforce # ?, U3-Plätze # ?, Familienministerin # ?, Beteiligte # ?, Anschub für U3-Ausbau # ?, Erfolg des Teams # ?, Landesanteil der Kitafinanzierung # ?, sogenannte Kindpauschale # ?, Bundesmittel # ?

9. ++ (IR)

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde von 52 Gemeinden gegen das Erste Gesetz zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) unzulässig ist.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde von 52 Gemeinden gegen das Erste Gesetz zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) unzulässig ist.
Er stellt damit fest, dass das Land durch das Erste Gesetz zur Umsetzung der Inklusion die Selbstverwaltung und Verantwortung der Kommunen nicht beschnitten hat.
Ministerin Löhrmann fuhr fort: "Interessant aus der Begründung des Gerichtes ist der Hinweis, dass ein Belastungsausgleich nicht schon bei der Verabschiedung des Gesetzes erfolgen muss, sondern erst bei Inkrafttreten.

Datum: 2017-01-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verfassungsbeschwerde-unzulaessig-ministerin-loehrmann-verfassungsgerichtshof-hat;
Themen: Verfassungsgerichtshof # ?, Belastungsausgleich # ?, schulische Inklusion # ?, Linie # ?, Inklusionspauschale # ?, gemeinsames Lernen # ?, Landesrecht # ?, sonderpädagogische Unterstützung # ?, Umsetzung # ?, Primarstufe # ?

10. ++ (IR)

Zudem stellt ein Erlass klar, wie die im Konsumcannabisgesetz der Bundesregierung vorgeschriebenen Konsumverbote in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen auf Großveranstaltungen umgesetzt werden sollen.
"Das Cannabisgesetz des Bundes ist ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz, dessen Ziel ich nicht teile.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, sollen die im Konsumcannabisgesetz des Bundes festgelegten Besitzmengen, Konsumverbote und Werbeverbote konsequent durchgesetzt werden", so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Ferner enthält die Verordnung Regelungen zur Kostenfolgeabschätzung, einem möglichen Belastungsausgleich sowie zur Evaluation.
Um für die Gemeinden einen landesweit einheitlichen Rahmen für die Bußgeldverhängung zu setzen und sie beim Gesetzesvollzug zu unterstützen, hat das Ministerium einen "Bußgeldkatalog Konsumcannabis" veröffentlicht.

Datum: 2024-05-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-veroeffentlicht-regeln-und-bussgelder-zur-cannabiskontrolle;
Themen: Bußgeldkatalog # ?, Cannabiskontrolle # ?, Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung # ?, Konsumverbote # ?, Werbeverbote # ?, Bußgelder # ?, Großveranstaltungen # ?, Konsumcannabisgesetz # ?, unmittelbare Gegenwart # ?, klarer Schwerpunkt # ?

11. ++ (IR)

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 3. Juli 2014 das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion beschlossen.
Danach unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung der Inklusion über die Dauer von fünf Jahren mit einem Belastungsausgleich für Sachausgaben in Höhe von jährlich 25 Millionen Euro und einer Inklusionspauschale für unterstützendes Personal in Höhe von zehn Millionen Euro jährlich.
Der "Erste Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion in Nordrhein-Westfalen" wurde vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung zusammen mit dem Bildungsforscher Klaus Klemm im Auftrag der Landesregierung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erstellt.
* Belastungsausgleich: Im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden wurden sieben Kreise und kreisfreie Städte für die Untersuchung ausgewählt.

Datum: 2015-05-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-zuweisungen-des-landes-kommunen-auskoemmlich-0;
Themen: kommunale Aufwendungen # ?, schulische Inklusion # ?, Evaluation # ?, Gutachter # ?, Inklusionspauschale # ?, Förderung # ?, Grundlage für Umsetzung # ?, nordrhein-westfälischer Landtag # ?, Unterstützungsleistungen # ?, Bereich von Integrationshilfen # ?

12. ++ (IR)

Deshalb haben wir die Inklusionspauschale sorgfältig nach dem gesetzlich vorgesehenen Maßstab überprüft und angepasst.
Dies geschieht auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion.
Dadurch erhalten Kommunen einen jährlichen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und als weitere, freiwillige Leistung eine Inklusionspauschale.
Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden.
Mit der Inklusionspauschale können die kommunalen Schulträger das gemeinsame Lernen an den Schulen über die rechtlich im Sozialgesetzbuch verankerte Schulbegleitung hinaus zusätzlich durch den Einsatz nicht-lehrenden Personals unterstützen.

Datum: 2023-12-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/77-millionen-euro-fuer-die-schulische-inklusion;
Themen: schulische Inklusion # ?, Belastungsausgleich # ?, erfolgreiches gemeinsame Lernen # ?, erhöhte Inklusionspauschale # ?, gute inklusive Schulbildung # ?, Evaluationsergebnisse # ?, jährlicher finanzielle Ausgleich # ?, inklusionsbedingte Mehraufwendungen # ?, wesentliche Belastungen # ?, freiwillige Leistung # ?

13. ++ (IR)

Der G9-Belastungsausgleich ist ein gutes Beispiel für die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Land und Schulträgern.
Durch das Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichgesetz G9) erhalten die kommunalen Schulträger für die Umstellung auf G9 vom Land einen finanziellen Ausgleich sowohl für investive Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch für wiederkehrende Sachkosten wie zum Beispiel Lernmittel oder Schülerfahrkosten.
Auf Grundlage dieses Gesetzes hat das Land die erste Ausgleichszahlung für die investiven Kosten zur Schaffung und Ausstattung von Schulraum in Höhe von 51,8 Millionen Euro für das Jahr 2022 an die kommunalen Schulträger geleistet.
Neben den investiven Kosten umfasst der G9-Belastungsausgleich auch die den kommunalen Schulträgern dauerhaft entstehenden Sachkosten, beispielsweise bei der Erstattung von Schülerfahrkosten, der Bereitstellung von Lernmitteln oder für die Bewirtschaftung der Schulräume.

Datum: 2022-03-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-sind-den-schultraegern-ein-verlaesslicher-partner;
Themen: kommunale Schulträger # ?, G9belastungsausgleich # ?, Schulräume # ?, investive Kosten # ?, Schülerfahrkosten # ?, zusätzlicher Schulraum # ?, Belastungsausgleich # ?, Lernmittel # ?, verlässlicher Partner # ?, Gesetz # ?

14. ++ (IR)

Im vergangenen Jahr hatten die Kommunen und das Land eine gemeinsame und abschließende Vereinbarung über den Belastungsausgleich durch das Land getroffen.
Am 3. Juli 2014 hat der Landtag das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion beschlossen.
Nach dem ersten Bericht zur Evaluation des Gesetzes liegen die jährlichen Ausgaben der Kommunen im sogenannten Korb I (Investitionen) mit 8,6 Millionen Euro deutlich unter den Landeszahlungen in Höhe von jährlich 25 Millionen Euro.

Datum: 2015-07-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-kehrtwende-des-staedte-und-gemeindebundes-ist-unverstaendlich;
Themen: schulische Inklusion # ?, Städtebund # ?, Gemeindebund # ?, gemeinsame abschließende Vereinbarung # ?, kommunale Aufwendungen # ?, Korb # ?, Belastungsausgleich # ?, offene Fragen # ?, Verfassungsgerichtshof # ?, kommunale Angaben # ?