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Haupt- und Nebenwohnungen können bis zu 90 Tagen (bei Studierenden: bis zu 180 Tagen) im Kalenderjahr genehmigungsfrei genutzt werden;
einer vorherigen Registrierung in Verbindung mit der Wohnraum-ID bedarf es dennoch.
Zum Nachweis der Kurzzeitvermietung ist überdies ein Belegungskalender zu führen.
"So wird sichergestellt, dass jeder Anbieter von Wohnraum identifizierbar ist und nachvollziehbar bleibt, wie häufig eine Wohnung für etwas anderes als das dauerhafte Wohnen genutzt wurde", erklärt Ministerin Scharrenbach, auf deren Initiative das Online-Angebot erstellt wurde.
Auch wer gewerblich genutzte Räume - in der Regel gewerbliche Ferienwohnungen - in Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln oder Münster in Medien auf denen Wohnraum für die Kurzzeitvermietung beworben oder angeboten wird, muss sich registrieren und die Wohnraum-ID bei den Annoncen angeben.
Datum: 2022-07-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-kurzzeitvermietung-neue-wohnraum-id-schafft-mehr-kontrolle;
Themen: Zweckentfremdungssatzung
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