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Grundsteuer: Gemeinsame Reform notwendig
Jahrzehnte alte Berechnungsmodelle erweisen sich als verfassungswidrig/Minister Lienenkämper: Bund und Länder sind aufgerufen, eine zukunftsfeste Lösung zu erarbeiten
10. April 2018
Mit dem heutigen Grundsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt worden, eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Datum: 2018-04-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/grundsteuer-gemeinsame-reform-notwendig;
Themen: neue gesetzliche Grundlage
# ?, Frist
# ?, Gesetzgeber
# ?, gemeinsame Reform
# ?, heutiges Grundsteuerurteil
# ?, wirtschaftliche Einheiten
# ?, zukunftsfeste Lösung
# ?, Übergangsfrist
# ?, neues Gesetz
# ?, Verabschiedung
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2. +++ (SEM)
Die Umweltministerinnen von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben heute eine neue Vereinbarung abgeschlossen, die die Zusammenarbeit der drei Länder für den Hochwassermeldedienst am Rhein regelt.
Für den Rheinabschnitt von der Neckarmündung bis zur niederländischen Grenze nach Emmerich erfolgt zukünftig die Berechnung und die Veröffentlichung der Vorhersagen für die Rheinpegel durch die Hochwasservorhersagezentrale des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz.
Die Berechnungsmodelle und Informationswege werden zwischen den Ländern abgestimmt und gemeinsam finanziert.
Die neue Vereinbarung wurde notwendig, weil die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes angekündigt hat, sich aus der bisherigen Zusammenarbeit mit den Ländern zum Hochwassermeldedienst zurückzuziehen.
In diesem Zusammenhang werden die Hochwasservorhersagen der Rheinzuflüsse Lahn und Sieg jetzt ausschließlich von den Hochwasservorhersagediensten der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen berechnet und dem Hochwasservorhersagedienst des Landes Rheinland-Pfalz für die Rheinvorhersage zur Verfügung gestellt.
Datum: 2020-08-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hochwasservorhersagedienst-am-rhein-wird-neu-aufgestellt;
Themen: neue Vereinbarung
# ?, Aufkommen von Gewässern
# ?, Auftrag der Umweltministerkonferenz
# ?, Baustein der Hochwasservorsorge
# ?, Berechnungsmodelle
# ?, Hochwasserbericht
# ?, Hochwassermeldedienste in Deutschland
# ?, Hochwasservorhersagedienst von Rheinland-Pfalz
# ?, Hochwasservorhersagedienste
# ?, Hochwasservorhersagen
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3. +++ (SEM)
Unabhängig von den Revisionen - zuvor hatte das Land gegen ein vergleichsbares Urteil des OVG zum Luftreinhalteplan Aachen ebenfalls Revision eingelegt - hat die Bezirksregierung Köln in Abstimmung mit den Städten Aachen und Köln unmittelbar nach den Urteilen begonnen, neue Prognosen zur Stickstoffdioxid-Belastung zu erarbeiten, um die Luftreinhaltepläne fortzuschreiben.
Eine wichtige Neuerung ist dabei eine vom Umweltbundesamt im September veröffentlichte Aktualisierung der Emissionsfaktoren, mit der die Realemissionen aus dem Straßenverkehr besser berücksichtigt werden.
Diese neuen Faktoren müssen zunächst in die bestehenden Berechnungsmodelle eingearbeitet werden, eine Fertigstellung wird für Dezember 2019 erwartet.
Die notwendigen Verkehrszählungen in Aachen und Köln werden voraussichtlich bis Ende Januar 2020 abgeschlossen sein.
Auf dieser Basis erfolgt dann im Frühjahr 2020 die Prognose der Immissionsbelastungen an den Belastungsschwerpunkten in Aachen und Köln, in der Folge die Erstellung der Luftreinhaltepläne.
Datum: 2019-11-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/luftreinhalteplanung-koeln-landesregierung-legt-revision-gegen-ovg-urteil-ein;
Themen: Revision
# ?, Oberverwaltungsgericht Münster
# ?, Einbeziehung von Daten
# ?, Prognose von Immissionsbelastungen
# ?, bestehende Berechnungsmodelle
# ?, neue Faktoren
# ?, neue Prognosen
# ?, voraussichtliche Verkehrszählungen
# ?, OVG-Urteil
# ?, Belastungsschwerpunkte
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