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Die Verteilung der Mittel erfolgt nach den bewährten Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG).
Dabei werden sowohl der Bedarf der Kommunen, als auch ihre Einnahmekraft berücksichtigt.
Gerade die durch Sozialausgaben verursachten Belastungen spiegeln sich in der Berechnungssystematik des GFG wider.
Dem Verteilungsschlüssel wird der Mittelwert der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Kommunen für die Jahre 2011 bis 2015 zu Grunde gelegt.
Nach diesem Kriterium fließt die Hälfte des Geldes an 16 der 437 NRW-Kommunen, 75 Prozent der Mittel verteilen sich danach auf 58 Kommunen.

Datum: 2015-08-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-will-investitionsmilliarde-gerecht-und-unbuerokratisch-kommunen-verteilen;
Themen: Fördermittel # ?, finanzschwache Kommunen # ?, Gemeindefinanzierungsgesetz # ?, Investitionen # ?, Berechnungssystematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes # ?, Einnahmekraft # ?, Investitionsmilliarde # ?, Eigenteil # ?, Stehpult # ?, geplante Verteilung # ?