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Für die Impfungen der Bewohnerschaft beziehungsweise der betreuten und gepflegten Personen in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGs und Beatmungs-WGs (ohne EGH-Einrichtungen) wird den Impfzentren für aufsuchende Impfungen zudem ab kommender Woche der Impfstoff der Firma Moderna zur Verfügung gestellt.
Sobald die Impfungen in diesen Einrichtungen abgeschlossen sind, können die Kreise und kreisfreien Städte zudem Bewohner in Einrichtungen des Betreuten Wohnens für Senioren ein Impfangebot mit Moderna unterbreiten.
Sollten Personen aus diesem Berechtigungskreis bereits einen Termin in einem Impfzentrum vereinbart haben, ist der Termin nach Möglichkeit zu stornieren.
Beschäftigte der Einrichtungen können sich über ein gesondertes Impfangebot in den Impfzentren mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca impfen lassen.
Im Bereich der stationären medizinischen Einrichtungen gilt:

Datum: 2021-02-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/impfkampagne-weitere-personengruppen-erhalten-impfangebot;
Themen: Rahmen der Impfkampagne # ?, Personen # ?, medizinische Dienste # ?, bestimmte Personengruppen # ?, nordrhein-westfälische Krankenhäuser # ?, Begutachtungskräfte # ?, Begutachtungstätigkeiten # ?, Berechtigungskreis # ?, Betreuungsrichterinnen # ?, Expositionsrisiko # ?