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Die Stadt Bonn, die Landkreise Rhein-Sieg und Ahrweiler sowie die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden sich diesem Gesprächsangebot nicht verschließen.
Dazu wurde vereinbart, dass sich die Länder und die Region eng abstimmen und gemeinsam agieren.
Wir gehen dabei davon aus, dass die Gespräche mit der Bundesregierung auf der Grundlage des Berliner Koalitionsvertrags geführt werden, in dem es heißt: "Wir stehen zum Berlin-Bonn-Gesetz.
Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum.
" Das Berlin-Bonn-Gesetz, dies haben auch die Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen noch einmal bekräftigt, gilt uneingeschränkt.
Datum: 2015-11-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsame-erklaerung-zum-standort-bonn;
Themen: Berlinbonngesetz
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# ?, Einladung
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