1. +++ (SEM)

Sie können sich in den Schulen gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und Lehrern auf die Prüfungen vorbereiten, die am 12. Mai beginnen.
Für Schülerinnen und Schüler, die einen Abschluss nach der Klasse 10 oder weitere Schulabschlüsse an Berufskollegs oder Förderschulen anstreben, ist die Teilnahme am Unterricht ab dem 23. April verpflichtend.
Dies sind über alle Schulformen hinweg rund 308.000 Schülerinnen und Schüler, wobei davon ca. 85.000 Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Fachklassen des Dualen Systems, die vor ihrer Berufsabschlussprüfung vor Kammern und weiteren Stellen stehen, lediglich an maximal zwei Berufsschultagen pro Woche unterrichtet werden.
Dadurch rechnet das Schulministerium damit, dass mit dem heutigen Tag für etwa zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen wieder verpflichtender Unterricht stattfindet.
Bereits am Montag wurden die Schulen für die vorbereitenden Arbeiten zur Vorbereitung des heutigen Schulbetriebs geöffnet.

Datum: 2020-04-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schulstart-gut-verlaufen;
Themen: pandemiebedingte Schließung # ?, behutsame Schritte # ?, Schulen # ?, Schulleben # ?, vorbereitende Arbeiten # ?, Prüfungen # ?, heutiger Schulbetrieb # ?, regulärer Abschluss # ?, Schulträger # ?, Präventivmedizin # ?

2. +++ (SEM)

Der Distanzunterricht unterliegt hierbei den rechtlichen Vorgaben der Distanzlernverordnung.
Hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht sind unter Berücksichtigung der frühestens anstehenden Prüfungen und Abschlüsse folgende Prioritäten zu setzen:
1. Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform) sowie der Fachklassen des dualen Systems, die Teile ihrer dezentralen oder zentralen Abschlussprüfungen beziehungweise Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) im April oder Mai 2021 ablegen.
2.
Alle anderen Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform) sowie der Fachklassen des dualen Systems.

Datum: 2021-03-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wechselunterricht-fuer-weitere-jahrgaenge-ab-dem-15-maerz;
Themen: Wechselmodell # ?, Distanzunterricht # ?, weitere Jahrgänge # ?, Osterferien # ?, Abschlussklassen # ?, zweijährige Bildungsgänge # ?, weiterführende Schulen # ?, Fachschulen # ?, Wechselunterricht # ?, duales System # ?

3. +++ (SEM)

Sie verbindet zwei bis drei Tage pro Woche Unterricht am Berufskolleg mit praktischen Lernphasen und Aufgabenstellungen aus dem schulischen Bildungsplan in den Kindertageseinrichtungen.
Ab dem ersten Ausbildungsjahr werden so wertvolle praktische Erfahrungen gesammelt und parallel pädagogisches Wissen aufgebaut.
Die Ausbildung schließt mit einer Berufsabschlussprüfung zur "Staatlich geprüften Kinderpflegerin" bzw. zum "Staatlich geprüften Kinderpfleger" ab und ermöglicht den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife).
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme ist, neben der Freude an der Arbeit mit Kindern und Familien, ein Arbeitsvertrag mit dem Träger der jeweiligen Kita und mindestens ein Hauptschulabschluss.
Die Ausbildung ist besonders für Kita-Helferinnen und -Helfer interessant, die die Aufnahmevoraussetzungen der Fachschulen für Sozialpädagogik noch nicht erfüllen.

Datum: 2021-04-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weiterqualifizierung-fuer-kita-helfer;
Themen: Kitahelferinnen # ?, Kitahelferprogramm # ?, Kindertageseinrichtungen # ?, pädagogische Kräfte # ?, Anschluss # ?, Berufsabschlussprüfung # ?, dauerhafte Beschäftigungsperspektive # ?, jeweilige Kita # ?, pädagogische Berufe # ?, pädagogisches Wissen # ?