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Ab dem 1. Januar 2013 ist eine weitere Steigerung der Vergütungssätze um 15 Prozent der bisherigen Vergütungshöhe vorgesehen.
Allein an den vier Musikhochschulen des Landes arbeiten derzeit knapp 900 künstlerische Lehrbeauftragte.
Ihr Beschäftigungsumfang reicht von einer bis zu zehn Semesterwochenstunden.
Ihre sozial-versicherungsrechtliche Situation ist im Bundesvergleich gut: Sie sind renten-, arbeitslosen- und gesetzlich unfallversichert, im Krankheitsfall erhalten sie eine sechsmonatige Lohnfortzahlung und unterliegen den Bestimmungen des Mutterschutzes.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790.

Datum: 2012-12-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-schulze-erster-schritt-auf-dem-weg-zu-guter-arbeit-den-hochschulen-nrw;
Themen: Musikhochschulen # ?, Kunsthochschulen # ?, Lehrbeauftragte # ?, Tanz # ?, Beschäftigungsumfang # ?, bisherige Vergütungshöhe # ?, fehlende Tariferhöhungen # ?, Vergütungssätze # ?, staatliche Hochschulen # ?, Mutterschutz # ?