1. +++ (SEM)
* Die Umstellung auf G9 erfolgt zum Schuljahr 2019/20 mit den Jahrgangsstufen fünf und sechs, die als Erprobungsstufe eine pädagogische Einheit bilden.
* Gymnasien können aber auch einmalig die Entscheidung treffen, bei G8 zu bleiben.
Erforderlich soll dafür ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz mit Zweidrittelmehrheit plus einer Stimme sein.
"Wir wollen damit sicherstellen, dass wegen der Drittelparität in diesem Gremium keine Gruppe komplett überstimmt werden kann", so Ministerin Gebauer.
In der Schulkonferenz sind Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern (ab Klasse 7) vertreten.
Datum: 2017-11-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-geben-den-gymnasien-einen-klaren-rahmen-und-bereiten-g9;
Themen: Gymnasien
# ?, Referentenentwurf
# ?, Rückkehr von G9
# ?, Verbändebeteiligung
# ?, Schulrechtsänderungsgesetz
# ?, andere Schulformen
# ?, Beginn der Anmeldephase
# ?, Beschluss der Schulkonferenz
# ?, Drittelparität
# ?, Halbtagsangebot
# ?
2. ++ (IR)
Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen - wie in den weiterführenden Schulen seit langem praktiziert - vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden.
Jede Phase der Corona-Pandemie verlangt ihre eigenen Beschlüsse und spezifischen Vorkehrungen zu den Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen.
Datum: 2022-02-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/veraendertes-testverfahren-den-grund-und-primusschulen-sowie-entlastungs-und;
Themen: Grundschulen
# ?, Unterstützungspaket
# ?, Entlastungspaket
# ?, verändertes Testverfahren
# ?, Testpflicht
# ?, Eltern
# ?, Testauswertung
# ?, neue Bundestestverordnung
# ?, Antigenselbsttests
# ?, Schülerinnen
# ?
3. ++ (IR)
Die für die Umsetzung der Empfehlungen erforderlichen Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen wurden - nach unterstützendem Beschluss durch das Landesparlament - im Frühjahr 2015 vorgenommen und gelten seit Beginn des Schuljahres 2015/16.
Vor dem Hintergrund der eigenen Schulentwicklung sollten die Schulkonferenzen Priorisierungen vornehmen und beschließen, in welchen Bereichen die angestrebten Entlastungen vorrangig umzusetzen sind.
Datum: 2016-04-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-landesregierung-wird-gymnasien-bei-g8-weiter-unterstuetzen;
Themen: Empfehlungen des Runder Tisch
# ?, Nachmittagsunterricht
# ?, schriftlicher Bericht
# ?, achtjähriger Bildungsgang
# ?, Hausaufgaben
# ?, Umsetzung
# ?, Herausforderung der Schulzeitverkürzung
# ?, Schulkonferenzen
# ?, geplante Evaluation
# ?, positive Weiterentwicklung
# ?