1. +++ (SEM)

Den Zielvereinbarungen zufolge verpflichten sich Köln und Münster zur Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Handlungskonzepte in den Bereichen "Sozialgerechte Bodennutzung", "Baulandentwicklung" und "Sozialer Wohnungsbau".
Die kommunalen Handlungskonzepte sind auf Basis einer Wohnungsmarktanalyse im Dialog mit den örtlichen Wohnungsmarktakteuren erarbeitet worden.
Den Städten als Bewilligungsbehörden werden damit nicht mehr wie bisher Einzelbudgets für die Programmteile Mietwohnungen, Eigentumsförderung und Bestandsinvestitionen zugeteilt.
Mit den Globalbudgets können die Kommunen wesentlich flexibler umgehen und diese zur Lösung der wohnungspolitischen Aufgaben entsprechend den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen umsetzen.
Das Land NRW hatte bereits mit dem Haushaltsgesetz 2013 ermöglicht, dass in Gebieten mit überdurchschnittlichem Bedarf an Sozialwohnungen landeseigene Grundstücke an Gemeinden, Gemeindeverbände oder z.B. Studentenwerke nur mit der Auflage verkaufen werden, dort mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten.

Datum: 2014-08-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/30-prozent-quote-fuer-den-sozialen-wohnungsbau-land-vereinbart-globale;
Themen: sozialer Wohnungsbau # ?, globale Förderbudgets # ?, Münsteraner # ?, globale Fördermittel # ?, Städte # ?, geförderter Wohnungsbau # ?, Budget # ?, 30-Prozent-Quote # ?, Eigentumsförderungen # ?, Einzelbudgets # ?

2. +++ (SEM)

Die Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen ist im Förderjahr 2016 sogar um 135 Prozent gestiegen (2016: 28,77 Mio. Euro/582 WE; 2015: 12,21 Mio. Euro/273 WE).
Ebenfalls auffällig ist das gute Ergebnis im Bereich des experimentellen Wohnungsbaus zur Umsetzung innovativer Lösungsansätze im Wohnungsbau und zur Umsetzung von Landeswettbewerben mit einem Volumen von 17,7 Millionen Euro.
Die Förderung von Bestandsinvestitionen ist um 54 Prozent gesunken.
Gründe für die rückläufigen Förderergebnisse liegen unter anderem in der Konzentration der Investoren auf das Segment der Neubauförderung sowie den attraktiven Förderalternativen der KfW.
Darüber hinaus konnten bereits im Förderjahr 2015 mit den Starterquartieren (Energetische Sanierung Plus) große Förderprojekte realisiert werden, die nicht in jedem Jahr in gleicher Höhe anstehen.

Datum: 2017-01-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bau-von-sozialwohnungen-nordrhein-westfalen-boomt-die-foerderung-uebertrifft-die;
Themen: sozialer Wohnungsbau # ?, Jahresergebnis # ?, Rekord # ?, Starterquartiere # ?, preiswerte Wohnungen # ?, Investoren # ?, Höhe # ?, Mietwohnraumförderung # ?, Vorstellung # ?, rückläufige Zahlen # ?

3. +++ (SEM)

Das ist ein deutliches Signal an Investoren, die sich auf klare Rahmenbedingungen verlassen können.
" Im mehrjährigen Förderprogramm des Landes stehen insgesamt 3,2 Milliarden Euro Förderdarlehen für die Jahre 2014 bis 2017 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.
Der Landeshauptstadt als Bewilligungsbehörde werden - wie schon seit 2014 den Städten Köln und Münster sowie seit April auch Dortmund - ab diesem Jahr nicht mehr wie bisher Einzelbudgets für die Programmteile Mietwohnungen, Eigentumsförderung und Bestandsinvestitionen zugeteilt.
Mit dem Globalbudget kann die Stadt wesentlich flexibler umgehen und diese zur Lösung der wohnungspolitischen Aufgaben entsprechend den örtlichen Bedürfnissen einsetzen.
Darüber hinaus hat das Land NRW die Möglichkeit eröffnet, dass in Gebieten mit überdurchschnittlichem Bedarf an Sozialwohnungen landeseigene Grundstücke an Gemeinden, Gemeindeverbände oder Studentenwerke nur mit der Auflage verkaufen werden, dass dort mindestens 30 Prozent an öffentlich geförderten Wohnungen errichtet werden müssen.

Datum: 2015-08-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nrw-und-stadt-duesseldorf-vereinbaren-globales-foerderbudget-fuer-den-sozial-0;
Themen: sozialer Wohnungsbau # ?, globales Förderbudget # ?, globale Fördermittel # ?, Ausweitung von Luxusghettos # ?, Bereitstellung # ?, Rahmen der Bauleitplanung # ?, Rat der Landeshauptstadt # ?, Verbilligung # ?, bezahlbare Mietkonditionen # ?, bezahlbare Stadt # ?

4. +++ (SEM)

Das ist ein deutliches Signal an Investoren, die sich auf klare Rahmenbedingungen verlassen können.
" Im mehrjährigen Förderprogramm des Landes stehen insgesamt 3,2 Milliarden Euro Förderdarlehen für die Jahre 2014 bis 2017 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.
Der Landeshauptstadt als Bewilligungsbehörde werden - wie schon seit 2014 den Städten Köln und Münster sowie seit April auch Dortmund - ab diesem Jahr nicht mehr wie bisher Einzelbudgets für die Programmteile Mietwohnungen, Eigentumsförderung und Bestandsinvestitionen zugeteilt.
Mit dem Globalbudget kann die Stadt wesentlich flexibler umgehen und diese zur Lösung der wohnungspolitischen Aufgaben entsprechend den örtlichen Bedürfnissen einsetzen.
Darüber hinaus hat das Land NRW die Möglichkeit eröffnet, dass in Gebieten mit überdurchschnittlichem Bedarf an Sozialwohnungen landeseigene Grundstücke an Gemeinden, Gemeindeverbände oder Studentenwerke nur mit der Auflage verkaufen werden, dass dort mindestens 30 Prozent an öffentlich geförderten Wohnungen errichtet werden müssen.

Datum: 2015-08-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nrw-und-stadt-duesseldorf-vereinbaren-globales-foerderbudget-fuer-den-sozialen;
Themen: sozialer Wohnungsbau # ?, globales Förderbudget # ?, globale Fördermittel # ?, Ausweitung von Luxusghettos # ?, Bereitstellung # ?, Rahmen der Bauleitplanung # ?, Rat der Landeshauptstadt # ?, Verbilligung # ?, bezahlbare Mietkonditionen # ?, bezahlbare Stadt # ?

5. +++ (SEM)

Die Mittel sind keine Haushaltsmittel des Landes, sondern kommen aus dem Wohnungsbauvermögen der NRW-Bank.
Sie teilen sich wie folgt auf:
* Neubau- und Bestandsinvestitionen: 680 Millionen Euro
* Quartiersbezogene Maßnahmen einschließlich studentisches Wohnen: 120 Millionen Euro.
Wohnungsbauminister Michael Groschek zeigte sich nach der Kabinettssitzung zufrieden: "Der Investitionsbedarf für die Entwicklung und Erneuerung von Wohnquartieren, für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum vor allem in den Wachstumsregionen und den Universitätsstädten, für die energetische Optimierung und Sanierung des Wohnungsbestandes und für die Anpassung des Wohnungsbestandes als Folge der demografischen Entwicklung ist enorm.

Datum: 2013-12-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wohnraumfoerderung-nrw-wird-mehrjaehrig-32-milliarden-programm-2014-bis-2017;
Themen: Wohnraumförderprogramm # ?, Förderung für Quartiersentwicklung # ?, Wohnungsbauvermögen von Nrw.bank # ?, Wohnungsbestand # ?, soziale Wohnraumförderung # ?, Haushaltsmittel # ?, 1970er Jahre # ?, Landeskabinett # ?, Neubauinvestitionen # ?, Wohnraumförderungsprogramme # ?

6. +++ (SEM)

Die Förderbeträge werden angehoben, Zinsen auf bis zu null Prozent gesenkt, Mieten minimal erhöht und Tilgungsnachlässe gewährt.
Das Volumen von jährlich 800 Millionen Euro hatte die Landesregierung bereits im Dezember 2013 für vier Jahre festgeschrieben.
Dabei sind in diesem Jahr für die Förderung des Mietwohnungsbaus 450 Millionen Euro, für Neubau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum 80 Millionen, für Bestandsinvestitionen 150, für Maßnahmen zur Unterstützung der Quartiersentwicklung 70 und für die Förderung des Studentischen Wohnens 50 Millionen reserviert.
Verkehr Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Datum: 2014-01-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wohnungsbaufoerderung-2014-noch-weitere-verbesserungen-bessere-konditionen;
Themen: Tilgungsnachlasse # ?, Mietwohnungsbau # ?, Wohnungsbauförderung in NRW # ?, Ersterwerb # ?, Unterstützung für Quartiersentwicklung # ?, Bestandsinvestitionen # ?, Förderbeträge # ?, selbstgenutztes Wohneigentum # ?, studentisches Wohnen # ?, Zinsen # ?

7. +++ (SEM)

Das ist ein deutliches Signal an Investoren, die sich auf klare Rahmenbedingungen verlassen können", so Groschek.
Im mehrjährigen Förderprogramm des Landes stehen insgesamt 3,2 Milliarden Euro Förderdarlehen für die Jahre 2014 bis 2017 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.
Der Stadt Dortmund als Bewilligungsbehörde werden - wie schon seit 2014 den Städten Köln und Münster - ab diesem Jahr nicht mehr wie bisher Einzelbudgets für die Programmteile Mietwohnungen, Eigentumsförderung und Bestandsinvestitionen zugeteilt.
Mit dem Globalbudget kann die Stadt wesentlich flexibler umgehen und diese zur Lösung der wohnungspolitischen Aufgaben den örtlichen Bedürfnissen entsprechend umsetzen.
Das Land NRW hat darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, dass in Gebieten mit überdurchschnittlichem Bedarf an Sozialwohnungen landeseigene Grundstücke an Gemeinden, Gemeindeverbände oder Studentenwerke nur mit der Auflage verkauft werden, dort mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten.

Datum: 2015-04-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zusaetzlicher-bezahlbarer-wohnraum-land-nrw-vereinbart-globales-foerderbudget-mit;
Themen: sozialer Wohnungsbau # ?, globales Förderbudget # ?, globale Fördermittel # ?, Dortmunder Wohnungspolitik # ?, Eigentümervertreter # ?, Erhalt von Wohngebäuden # ?, Forcierung # ?, Geschäft der Wohnraumförderung # ?, Mietervertreter # ?, andere Wohnungsmarktakteure # ?