1. +++ (SEM)

Bereits im vergangenen Jahr wurde die Kappungsgrenzenverordnung erlassen, die 59 Städte und Gemeinden umfasst und die Mieter bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen schützt.
Bei der neuen Verordnung zur Mietpreisbremse sind weniger Städte berücksichtigt worden.
Das liegt daran, dass die Mietpreisbremse im Vergleich zur Begrenzung der Mieterhöhungen bei Bestandsmieten sowohl einen stärkeren Eingriff in die Vertragsfreiheit der Vertragspartner als auch in die Eigentumsfreiheit der Eigentümer darstellt.
Die Kriterien für das Feststellen einer angespannten Wohnungsmarktlage sind daher deutlich strenger.
Zum Hintergrund

Datum: 2015-06-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mietpreisbremse-wird-22-staedten-eingefuehrt;
Themen: Mieterhöhungen # ?, Bestimmung # ?, Mieterverbände # ?, Vormiete # ?, bestehende Mietverhältnisse # ?, ortsübliche Miete # ?, Kappungsgrenzenverordnung # ?, ortsübliche Vergleichsmiete # ?, Gebiete # ?, Eigentumsfreiheit # ?

2. +++ (SEM)

Ministerin Scharrenbach: Neue Mieterschutzverordnung soll am 1. Juli in Kraft treten
2. April 2020 Portraitfoto Foto: Land NRW / R. Sondermann
Zum 1. Juli 2020 soll eine Verordnung in Kraft treten, die die Mietpreisbegrenzung bei Neuvertragsmieten, die Bestandsmieten und den Kündigungsschutz in den Blick nimmt.
Dazu legt die Landesregierung nun einen Entwurf vor.
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Datum: 2020-04-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-neue-mieterschutzverordnung-soll-am-1-juli-kraft-treten;
Themen: neue Mieterschutzverordnung # ?, Neuvertragsmieten # ?, Gutachten # ?, Anspannungstendenzen # ?, Mietpreisbegrenzung # ?, Bestandsmieten # ?, Kündigungsschutz # ?, Kraft # ?, Entwurf # ?, Mieterinnen # ?

3. +++ (SEM)

Damit wurden etwa 3.200 studentische Wohneinheiten gefördert, davon rund 2.400 Wohneinheiten neu geschaffen", zieht Ministerin Scharrenbach Bilanz.
Der Erfolg dieses Programms zeige sich auch in der Universitätsstadt Münster in bereits realisierten oder aktuell im Bau befindlichen geförderten Wohnanlagen des Studierendenwerks (z.B. Busso-Peuss-Str.), der Wohn+Stadtbau (ehemalige York-Kaserne) und anderer Träger (z.B. "Leoland").
Ein wichtiges Instrument zur Sicherung preiswerter Bestandsmieten sei vor allem die 2020 neu eingeführte Förderung zur Modernisierung von Wohnheimen.
Über die Möglichkeiten für den anstehenden Investitionsbedarf der Studierendenwerke und für Investitionen privater Träger von Studierendenwohnheimen sei das Wohnraumförderungsprogramm des Landes bestens aufgestellt, so die Ministerin abschließend.
Hintergrund:

Datum: 2022-04-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wohnen-muenster-land-nordrhein-westfalen-foerdert-vorbildliches-grossprojekt-zur;
Themen: Studierendenwohnheime # ?, energetische Sanierung # ?, Studierendenwerke # ?, persönlicher Besuch # ?, öffentliche Wohnraumförderung # ?, GmbH # ?, Wohnungsunternehmen # ?, Wohngebäude # ?, Fördermöglichkeiten # ?, Baustellenführungen # ?

4. +++ (SEM)

Die bundesgesetzlich geregelten Mieterschutzvorschriften sehen in Paragraf 556d "Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn" (Mietpreisbremse), Paragraf 558 "Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete" (Kappungsgrenze) und Paragraf 577a "Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung" (Kündigungssperrfrist) Ermächtigungen für Landesregierungen vor, die ansonsten für alle geltenden Mieterschutzvorschriften für zu bestimmende Gebiete zu erweitern.
2. Mietpreisbremse: Die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen darf nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
3. Kappungsgrenze: Bestandsmieten dürfen bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent (im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von 20 Prozent) angehoben werden.
4. Kündigungssperrfrist: Mieterinnen und Mietern darf erst acht Jahre (im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von drei Jahren) nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden.
5.

Datum: 2025-01-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-aus-18-werden-57-nordrhein-westfalen-weitet;
Themen: neue Mieterschutzverordnung # ?, Mieterinnen # ?, Kündigungssperrfrist # ?, Wohnungsmarkt von Gebieten # ?, Mietpreisbremse # ?, Gebiete # ?, Umwandlung # ?, 2 Regelungen # ?, Eigenbedarfskündigung # ?, Miethöhe # ?