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Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt.
Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund über einen langen Zeitraum nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen.
Deshalb musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Steueraufkommen für die Kommunen verlässlich zu sichern.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist für die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt.

Datum: 2021-05-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/grundsteuer-bundesmodell-gilt-fuer-nordrhein-westfalen;
Themen: Bundesmodell # ?, Grundsteuer # ?, Koalition der Öffnungsklausel # ?, gründliche Abwägung # ?, unterschiedliche Schwerpunkte # ?, Mehrzahl # ?, Nachteile # ?, Steuererklärung # ?, Bundesverfassungsgericht # ?, Besteuerungsgrundlagen # ?