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Die Vorgaben zur Bestimmung der förderberechtigten Krankenhäuser und der Ermittlung der krankenhausindividuellen Förderhöhe sind bundesgesetzlich geregelt.
Im Rahmen der eng gesetzten bundesgesetzlichen Vorgaben hat das MAGS die förderberechtigten Krankenhäuser und die krankenhausindividuelle Förderhöhe bestimmt.
Zur Bestimmung der Bedarfsnotwendigkeit im Rahmen der Förderung hat das MAGS sich an den Vorgaben der Sicherstellungszuschlags-Regelung des Gemeinsamen-Bundesausschusses (G-BA) orientiert und diese modifiziert.

Datum: 2023-04-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/25-millionen-euro-fuer-geburtshilfen-nordrhein-westfalen;
Themen: förderberechtigte Krankenhäuser # ?, krankenhausindividuelle Förderhöhe # ?, Überbrückungsfinanzierung # ?, Geburten # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, Bestimmung der Bedarfsnotwendigkeit # ?, Fachabteilung von Krankenhäusern # ?, Krankenhausfinanzierung für Verfügung # ?, Kriterium der Anzahl # ?, Rest von Mitteln # ?