1. +++ (SEM)

Die Justizministerinnen und Justizminister sind mehrheitlich der Ansicht, dass das Strafverfahrensrecht ausreichende Möglichkeiten bereithält, den denkbaren Fallkonstellationen des Containerns, auch ohne eine systemwidrige Sonderbeschränkung der Haus- und Eigentumsrechte, im Einzelfall Rechnung zu tragen.
Das Straf- und Zivilrecht bietet darüber hinaus nach ihrer mehrheitlichen Auffassung keinen Ansatz, das Gesamtproblem der Lebensmittelverschwendung zu lösen.
Sie bitten mit einem Beschluss die Bundesregierung unter Beteiligung der entsprechenden Fachministerkonferenzen alternative Abgabeformen von Lebensmitteln zu entwickeln, die es insbesondere großen Lebensmittelanbietern ermöglichen, Lebensmittel freiwillig und ohne Nachteile an Dritte, etwa die Tafeln für Bedürftige, abzugeben.
Sie bitten in diesem Zusammenhang auch darum, die wechselseitigen Abhängigkeiten der umwelt-, abfall-, lebensmittel- und steuerrechtlichen Vorschriften zu untersuchen, um dieses Ziel zu erreichen.
Peter Biesenbach, Minister der Justiz, erklärt hierzu: "Die Tafeln retten in Deutschland bereits jetzt pro Jahr über 260000 Tonnen Lebensmittel aus etwa 30.000 Lebensmittelmärkten.

Datum: 2019-06-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zu-gut-fuer-die-tonne-lebensmittelvernichtung-vermeiden-containern-thema-bei-der;
Themen: Lebensmittelverschwendung # ?, Tafeln # ?, Tonnen # ?, Antiwegwerfgesetz # ?, Beteiligung von Fachministerkonferenzen # ?, Eigentumsrecht # ?, Gesamtproblem # ?, Hausrechte # ?, alternative Abgabeformen # ?, gesamte Lebensmittelversorgungskette # ?