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Für die Prüfung und Erteilung einer Betriebserlaubnis können die Kommunen Gebühren erheben, die sich voraussichtlich je nach Aufwand und Betriebsgröße zwischen 500 und 2.500 Euro bewegen können.
Eine gesonderte Gebühr für die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Betriebsleitung wird voraussichtlich zwischen 350 und 1.000 Euro betragen.
Verweigert werden kann eine Betreibererlaubnis beispielsweise, wenn die betreffende Person wegen Körperverletzung oder Sexualdelikten vorbestraft ist.
Gebührenfrei sollen die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung für Prostituierte sein.
Es handelt sich hierbei um eine reine Anmeldepflicht, nicht um eine Zulassung (bzw. Erlaubnis).

Datum: 2017-03-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-meldepflicht-fuer-bordellbetreiber-und-prostituierte-ab-1-juli;
Themen: Prostitutionsgewerbe # ?, gesundheitliche Beratung # ?, Betriebserlaubnis # ?, Anmeldung # ?, Bordellbetreiber # ?, Gesetz # ?, Erteilung # ?, Kreise # ?, Anmeldebescheinigungen # ?, Betreibererlaubnis # ?