1. +++ (SEM)
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Zuständigkeitsverordnung zum Betreuungsgeld bekannt gegeben.
Wer in Nordrhein-Westfalen Betreuungsgeld beantragen möchte, muss sich an die örtliche Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Stadt wenden.
Die Verordnung tritt am 1. August 2013 - gleichzeitig mit dem Betreuungsgeldgesetz - in Kraft.
Düsseldorf, den 19.07.2013.
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Zuständigkeitsverordnung zum Betreuungsgeld bekannt gegeben.
Datum: 2013-07-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/betreuungsgeld-kreise-und-kreisfreie-stadte-sind-zustandig-0;
Themen: Betreuungsgeldgesetz
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2. +++ (SEM)
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Zuständigkeitsverordnung zum Betreuungsgeld bekannt gegeben.
Wer in Nordrhein-Westfalen Betreuungsgeld beantragen möchte, muss sich an die örtliche Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Stadt wenden.
Die Verordnung tritt am 1. August 2013 - gleichzeitig mit dem Betreuungsgeldgesetz - in Kraft.
Eltern haben ab dem 1. August 2013 Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für ihr ein- oder zweijähriges Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Wichtig: Das Betreuungsgeld wird nur für Kinder gezahlt, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden.
Datum: 2013-07-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/betreuungsgeld-kreise-und-kreisfreie-staedte-sind-zustaendig;
Themen: Betreuungsgeldgesetz
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