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Diese betreffen bestimmte Personengruppen, die in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind sowie die Erweiterung des Impfangebots für Beschäftigte in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern.
Seit dem 18. Februar kann den folgenden Personen, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, ein Impfangebot mit AstraZeneca gemacht werden - bei Personen ab 65 Jahren mit BioNTech:
* Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
* Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
* Beschäftigte von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern

Datum: 2021-02-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/impfkampagne-weitere-personengruppen-erhalten-impfangebot;
Themen: Rahmen der Impfkampagne # ?, Personen # ?, medizinische Dienste # ?, bestimmte Personengruppen # ?, nordrhein-westfälische Krankenhäuser # ?, Begutachtungskräfte # ?, Begutachtungstätigkeiten # ?, Berechtigungskreis # ?, Betreuungsrichterinnen # ?, Expositionsrisiko # ?