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Bislang riskieren Freifunk-Vereine, von den Finanzämtern nicht als gemeinnützig anerkannt zu werden, wenn sie Kommunikationsnetze betreiben.
Die Vereine dürfen dann keine Spendenquittungen ausstellen und sind damit für Spender weniger attraktiv.
Dies soll mit der Gesetzesinitiative aus NRW geändert werden: Der Betrieb von Freifunk-Netzen würde damit zu einem Katalogzweck in der Abgabenordnung.
Das Gesetz wird nun der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet.
Danach ist der Bundestag gefordert.

Datum: 2017-03-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesrat-beschliesst-nrw-gesetzesinitiative-zur-gemeinnuetzigkeit-von-freifunk;
Themen: Abgabenordnung # ?, NRW-Gesetzesinitiative # ?, künftige Freifunkvereine # ?, heutige Sitzung # ?, Gemeinnützigkeit # ?, Netze # ?, Betrieb von Freifunknetzen # ?, Technikkompetenz # ?, gemeinsamer Aufbau # ?, kostenlose Kommunikationsnetzwerke # ?