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Arbeit, Gesundheit und Soziales
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat gestern Abend, 9. September 2021, per Erlass die Fortführung des Impfgeschehens konkretisiert.
Die Impfungen werden ab dem 1. Oktober 2021 überwiegend von der niedergelassenen Ärzteschaft sowie der Betriebsärzteschaft übernommen.
Die Impfzentren werden mangels Bedarf an der Infrastruktur in der bisherigen Form planmäßig zum 30. September 2021 geschlossen.
Wie bereits angekündigt, werden aber weiterhin staatliche Basisstrukturen vorgehalten, um im Bedarfsfall schnellstmöglich auf etwaige Veränderungen des Infektionsgeschehens bzw. auf die Notwendigkeit zur Durchführung erneuter Impfungen reagieren zu können.

Datum: 2021-09-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/regelungen-zur-fortfuehrung-der-coronaschutzimpfungen-ab-1-oktober-2021;
Themen: Fortführung # ?, vulnerable Personen # ?, Allgemeinbevölkerung # ?, Coronaschutzimpfungen # ?, Impfzentren # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, Erlass # ?, Aufgaben des Kocis # ?, Betriebsärzteschaft # ?, Covid-19zweitimpfung # ?