1. +++ (SEM)

Im Einzelnen soll die Arbeitsgruppe folgende Themenbereiche prüfen: a. Differenzierung der Regelungen für Kindertageseinrichtungen und (teil)stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe;
Einführung besonderer Bestimmungen für teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung b.
Besondere Bestimmungen für das Betriebserlaubnisverfahren und die Begleitung durch den überörtlichen Träger bei Einrichtungen, die Unterbringungen mit der Möglichkeit der Freiheitsentziehung vorsehen c.
Definition des Einrichtungsbegriffes d. Einführung der Zuverlässigkeit und Eignung eines Trägers als Voraussetzung für eine Erlaubnis e.
Erweiterung der fachlichen Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis über die in § 45 Abs. 2 genannten Punkte hinaus f. Überlegung zur Anpassung von Betriebserlaubnissen an gesetzliche Änderungen g.

Datum: 2015-05-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-schaefer-nrw-ergreift-initiative-zur-erweiterung-der-heimaufsicht;
Themen: Heimaufsicht # ?, Landesjugendamt # ?, Einrichtungen der Erziehungshilfe # ?, nächste Jugendkonferenz # ?, Familienministerkonferenz # ?, Aufsicht # ?, Betriebserlaubnisverfahren # ?, Einrichtungsbegriff # ?, besondere Bestimmungen # ?, gesetzliche Ausweitung # ?