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Nach Vorgaben der Europäischen Union ist eine Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht erforderlich.
Der Schutz von Opfern von Unfällen mit diesen Maschinen bleibt erhalten, da fast alle Halter von Arbeitsmaschinen und Staplern schon jetzt über ihre Betriebs- oder Privathaftpflichtversicherungen versichert sind und subsidiär die von den Kfz-Versicherern finanzierte Verkehrsopferhilfe eintritt.
Bundestag und Bundesrat müssen nun noch final über das Ergebnis abstimmen.

Datum: 2024-02-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vermittlungsausschuss-landwirte-vor-kosten-und-unnoetiger-buerokratie-bewahrt;
Themen: Arbeitsmaschinen # ?, Stapler # ?, Bundesrat # ?, unnötige Bürokratie # ?, Vermittlungsausschuss # ?, Landwirte # ?, Stunde # ?, Aufsitzmäher # ?, Betriebshaftpflichtversicherungen # ?, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung # ?