Treffer: 1 Antwortzeit: 1,30 s Suchanfrage: Betriebshaftpflichtversicherungenneue Suche
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Nach Vorgaben der Europäischen Union ist eine Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht erforderlich.
Der Schutz von Opfern von Unfällen mit diesen Maschinen bleibt erhalten, da fast alle Halter von Arbeitsmaschinen und Staplern schon jetzt über ihre Betriebs- oder Privathaftpflichtversicherungen versichert sind und subsidiär die von den Kfz-Versicherern finanzierte Verkehrsopferhilfe eintritt.
Bundestag und Bundesrat müssen nun noch final über das Ergebnis abstimmen.