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Sowohl im Finanzausschuss als auch im Plenum des Bundesrates wurde der damalige Antrag mehrheitlich beschlossen, dann aber vom Gesetzgeber nicht weiterverfolgt.
"Deshalb ist die jetzt erfolgte Vereinbarung mit den Länderkolleginnen und -kollegen sowie dem BMF eine sehr gute Ersatzlösung", erläutert Minister Lienenkämper.
An der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der PV-Anlagen ändert sich durch die neue einkommensteuerliche Behandlung nichts - hier bleibt insbesondere ein Vorsteuerabzug erhalten.
Zeitgleich baut die Landesregierung die Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Landesgebäuden stark aus - auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten soll hier das realisierbare Potenzial erschlossen werden.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) hat dafür ein umfassendes Ausbaukonzept erarbeitet und landesweit Gebäude identifiziert, auf denen eine PV-Anlage ökonomisch und ökologisch sinnvoll verwirklicht werden kann.

Datum: 2021-06-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/steuerentlastungen-fuer-besitzer-von-200000-photovoltaik-anlagen-nordrhein;
Themen: Fotovoltaikanlagen # ?, Blockheizkraftwerke # ?, Solarzellen # ?, Finanzämter # ?, Beurteilung von PV-Anlagen # ?, Finanzen # ?, Gewinnerzielungsabsicht # ?, Optimalbetrieb # ?, Vereinfachungsregelung # ?, Vorsteuerabzug # ?