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Der Referentenentwurf des Bundes sieht entgegen der Forderung aus Nordrhein-Westfalen vor, Einzelweisungen auch bei Beurteilungsspielräumen oder Ermessensentscheidungen der Strafverfolgungsbehörden zuzulassen.
Das erweitert die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Staatsanwaltschaften und führt zu schwierigen Abgrenzungsfragen, wie Beurteilungs- und Ermessensentscheidungen von einer reinen Rechtskontrolle abzugrenzen sind.
Die Europäische Kommission hat mehrfach beanstandet, dass Deutschland bezüglich der angekündigten Neuregelung des ministeriellen Einzelweisungsrechts keine Fortschritte erzielt hat.
Gerade vor dem Hintergrund rechtsstaatlicher Mängel in anderen Staaten Europas sollte Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen und die Kontrolle von staatsanwaltlichen Entscheidungen in einzelnen Ermittlungsverfahren auf reine Rechtsfehler beschränken.

Datum: 2024-06-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-fordert-mehr-unabhaengigkeit-fuer-staatsanwaltschaften;
Themen: ministerielles Einzelweisungsrecht # ?, Ermessensentscheidungen # ?, fehlerhafte Rechtsanwendung # ?, Konferenz von Justizministerinnen # ?, Unabhängigkeit # ?, Justiz von Nordrhein-Westfalen # ?, Beurteilungsentscheidungen # ?, Einzelfragen # ?, Einzelweisungen # ?, aktueller Referentenentwurf # ?