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Minister Peter Biesenbach: "Vermehrt werden im Internet über spezielle Handelsplattformen illegale Waren und Dienstleistungen angeboten.
Kriminelle können "Cybercrime as a Service" ordern, um ganze Botnetze zu übernehmen oder Unternehmen und kritische Infrastrukturen mit Schadsoftware zu attackieren beziehungsweise auszuspähen.
Die Leistungen der immer professioneller agierenden Betreiber der Marktplätze reichen von der Beratung über die Auswahl einer Sicherheitslücke, die Fertigung und Einschleusung der passenden Schadsoftware bis hin zur Organisation einer Beutesicherung.
Daneben verlagert sich der Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen, gefälschten Ausweispapieren, Falschgeld und Kinderpornografie zunehmend in den virtuellen Raum und dort insbesondere in das anonymisierte Darknet.
Kriminelle Anbieter können dort eine Vielzahl potentieller Kunden erreichen - und das weltweit.

Datum: 2019-02-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-und-hessen-im-gemeinsamen-kampf-gegen-kinderpornografie-waffen;
Themen: Darknet # ?, Bundesrat # ?, Gesetzentwurf # ?, Kinderpornografie # ?, Kriminelle # ?, Betreiber # ?, Beutesicherung # ?, Einschleusung # ?, Ermittlungsmethoden # ?, Sicherheitslücke # ?