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Mit der Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe helfen wir unbürokratisch und zielgerichtet den Menschen und Unternehmen in unserem Land.
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Mit der Entscheidung, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe weiter zu verlängern, bekräftigt die Landesregierung zugleich, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist, sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein.
Gegenstand des Kabinettbeschlusses ist auch, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind - gegen die also nicht fristgerecht Klage erhoben wurde - aufrechterhalten werden.
Aus einem Schlussbescheid folgt in Fällen einer Überkompensation die Verpflichtung des Antragstellenden zur Rückzahlung der Soforthilfe in dem Umfang der Überkompensation.

Datum: 2023-03-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-verlaengerung-der-rueckzahlungsfrist-der-nrw-soforthilfe-2020-bis-zum-30;
Themen: Rückzahlungsfrist # ?, Rückzahlung der Soforthilfe # ?, Antragstellende # ?, Unternehmerinnen # ?, Soforthilfe-Empfängerinnen # ?, Kabinettbeschluss # ?, Soloselbstständige # ?, Klage # ?, Bewilligungsvoraussetzungen # ?, Fälle einer Überkompensation # ?