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"Dadurch wird unser Ziel, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Fluss, seine Aue und die angrenzenden Flächen im Gleichgewicht zu halten, am besten erreicht".
Karl Werring, Präsident der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: "Die Landwirtschaftskammer fühlt sich den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet und möchte das Land bei der Umsetzung gewässerökologischer Maßnahmen unterstützen."
Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes, und Johannes Röring, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes betonen: "Wichtiges Anliegen für die Landwirtschaft ist der Schutz der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter.
Hier bietet die Lippevereinbarung einen fairen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der Landwirtschaft und dem wichtigen Anliegen des Natur- und Gewässerschutzes.
"
Datum: 2018-08-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vereinbarung-fuer-eine-lebendige-lippe;
Themen: Lippeverband
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