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Sie erschließen die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen oder unterstützen die naturnahe Erlebbarkeit der landschaftlichen Vielfalt zur Freizeit und Erholung.
Sie sollen eine gute und ganzjährige Erreichbarkeit der Wohn- und Arbeitsorte der Bevölkerung und eine witterungsangepasste Landnutzung gewährleisten und die Grundlage für eine intakte Kulturlandschaft bilden.
Die heutigen Wegenetze wurden im Wesentlichen in den 1950er bis 1970er Jahren für die seinerzeit vorherrschenden Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse geplant und gebaut.
Inzwischen haben sich Betriebsgrößen, Besitz und Produktionsweisen gravierend verändert und außerlandwirtschaftliche Nutzungen erheblich zugenommen.
Für die daraus resultierenden, erheblich geänderten Anforderungen weist das überkommene ländliche Wegenetz funktionale und qualitative Defizite auf, denen mit der neuen Fördermöglichkeit gezielt begegnet wird.

Datum: 2019-04-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wirtschaftswege-im-laendlichen-raum-neues-foerderangebot-des;
Themen: Wegebaumaßnahmen # ?, ländlicher Raum # ?, Bewirtschaftungsverhältnisse # ?, ländliche Wege # ?, Flurbereinigungsverfahren # ?, Landwirtschaftsministerium # ?, neue Förderrichtlinie # ?, Umweltwirtschaftsministerium # ?, Betriebsgrößen # ?, Durchlässe # ?