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Der Justizvollzug steht vor der besonderen Herausforderung, dass im Medizinstudium und auch in der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer keine Berührungspunkte zur Gefängnismedizin bestehen.
Das interessante Berufsbild der Anstaltsärztin und des Anstaltsarztes ist im Bewusstsein angehender Medizinerinnen und Mediziner daher kaum verankert.
Die nunmehr abgeschlossene Kooperationsvereinbarung setzt hier an und etabliert die Gefängnismedizin im humanmedizinischen Lehrplan der Universität Witten/Herdecke.
Neben der Vermittlung theoretischen Wissens sollen Studierende künftig durch Praktika in den medizinischen Bereichen der Haftanstalten und dem Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen selbst einen unmittelbaren Eindruck von der Arbeit im Justizvollzug erhalten können.

Datum: 2022-12-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerium-der-justiz-schliesst-kooperationsvereinbarung-mit-der-universitaet;
Themen: Gefängnismedizin # ?, angehende Medizinerinnen # ?, optimale gesundheitliche Versorgung # ?, Justizvollzugskrankenhaus # ?, Studierende # ?, Einblick # ?, Justizvollzugsanstalten # ?, Bedeutung der Kooperationsvereinbarung # ?, Bewusstsein von Medizinerinnen # ?, Problemlagen des Inhaftierte # ?