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Die Landesregierung stellt für die Umsetzung an den Hochschulen ab 2021 bis 2026 rund 150 Millionen Euro bereit.
Die ersten Mittel werden Ende dieses Jahres an die Hochschulen ausgezahlt.
So können sie im Rahmen der Hochschulautonomie die geplanten Projekte, wie die Einführung einer elektronischen Aktenführung (E-Personalakte, E-Studierendenakte) oder die Einführung elektronischer Bezahlmöglichkeiten mit einer entsprechenden Bezahlplattform (E-Payment zur Überweisung des Semesterbeitrags), eigenständig umsetzen.
"Für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ist die Digitalisierung ein wichtiger Aspekt, um im Standortwettbewerb um Beschäftigte, Studierende und Lehrende im nationalen und internationalen Umfeld weiterhin erfolgreich zu bestehen.
Fortschritte im Bereich der Digitalisierung betreffen neben der Forschung und Lehre auch die verwaltungsinternen Kommunikationswege sowie die Kommunikation mit anderen Behörden, zum Beispiel beim Thema Forschungsförderung.

Datum: 2021-11-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/modernisierung-der-verwaltung-land-stellt-hochschulen-rund-150-millionen-euro-fuer;
Themen: E-Governmentgesetz # ?, elektronische Aktenführung # ?, E-Akte # ?, Hochschulbibliothekszentrum # ?, Gesetz # ?, Lehrende # ?, Bezahlplattform # ?, Einführung von Bezahlmöglichkeiten # ?, Prozess für Schaffung # ?, elektronische Bezahlmöglichkeiten # ?