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In den letzten 35 Jahren ist sie ein wichtiger Bestandteil der Vollzugslandschaft in Nordrhein-Westfalen geworden.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Kindern.
Durch die gemeinsame Unterbringung werden sie nicht für die Straffälligkeit ihrer Mütter durch einen Beziehungsabbruch mitbestraft.
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Die dem Justizvollzugskrankenhaus NRW angegliederte Mutter-Kind-Einrichtung ist als Abteilung des offenen Vollzuges für die gemeinsame Unterbringung inhaftierter Mütter mit ihren nicht schulpflichtigen Kindern konzipiert.

Datum: 2025-08-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/35-jahre-mutter-kind-einrichtung-des-justizvollzugskrankenhauses-nrw;
Themen: Mutter-Kind-Einrichtung # ?, Justizvollzugskrankenhaus # ?, Mütter # ?, gemeinsame Unterbringung # ?, Beziehungsabbruch # ?, Personalkonzept # ?, Selbstwirksamkeitsempfinden # ?, Straffälligkeit # ?, Vollzugslandschaft in Nordrhein-Westfalen # ?, anerkannte stationäre Einrichtung # ?