1. +++ (SEM)
Beim Eigenanteil wird die jeweilige Haushaltssituation in den Kommunen berücksichtigt.
Die Landesmittel werden nach dem Bedarf vor Ort auf die Kommunen aufgeteilt.
Maßstab ist der tatsächliche Einsatz der Bildung-und-Teilhabe-Mittel im Jahr 2013.
Diesen objektiven Verteilungsschlüssel hat der Gesetzgeber gewählt, weil im Jahr 2013 die Sozialarbeit an Schulen im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes - nach den Anlaufjahren 2011 und 2012 - etabliert war.
Die Gelder konnten rückwirkend zum 1. Januar 2015 beantragt werden, soweit die Stellen durchgängig besetzt waren.
Datum: 2015-10-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/alle-kommunen-nrw-nutzen-landesfinanzierung-zur-bildungs-und-teilhabeberatung;
Themen: Bildungspaket
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