1. +++ (SEM)

Die Aufnahmequote der einzelnen Jugendämter richtet sich nach der Einwohnerzahl.
Zugleich wird den Jugendämtern durch den Gesetzentwurf eine weitreichende Kooperation ermöglicht.
Mehrere Jugendämter können nun eine gemeinsame Stelle für das Clearingverfahren einrichten, in dem die Situation und der Hilfebedarf des einzelnen Flüchtlings konkret ermittelt, der Bildungsstand und -bedarf aufgearbeitet, aufenthalts- und asylrechtliche Fragen geklärt oder die Bestellung eines Vormunds eingeleitet werden.
Die zurzeit übermäßig betroffenen Jugendämter sollen durch die neue Verteilung schnell entlastet werden.
Dennoch wird das neue Verteilungsverfahren den Bedarf des einzelnen Jugendlichen berücksichtigen und mit den Hilfestrukturen vor Ort abgleichen.

Datum: 2015-11-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-kampmann-landeskabinett-verabschiedet-referentenentwurf-zur-regionalen;
Themen: regionale Verteilung # ?, unbegleitete Flüchtlinge # ?, junge Flüchtlinge # ?, Ausführungsgesetz # ?, unbegleitete Kinder # ?, weitreichende Kooperation # ?, Jugendhilfegesetz # ?, Kinderhilfegesetz # ?, Landeskabinett # ?, Bildungsbedarf # ?

2. ++ (IR)

Beschäftigte mit Grundbildungsbedarf brauchen daher besondere Unterstützung und Förderung.

Datum: 2016-11-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-und-sozialpartner-engagieren-sich-fuer-arbeitsplatzbezogene;
Themen: Alphabetisierung # ?, Grundbildungstag # ?, Sozialpartner # ?, arbeitsplatzorientierte Grundbildung # ?, betriebliche Interessenvertretungen # ?, gemeinschaftliche Plattform # ?, DGB-Bildungswerk # ?, gemeinsame Erklärung # ?, Förderung # ?, Konsens # ?