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Sollte der Bedarf die Anzahl der Bildungsgutscheine übersteigen, kann sich die Schulleitung an den Schulträger wenden und diesen über den zusätzlichen Bedarf informieren.
Die Erziehungsberechtigten der einzelnen Schülerinnen und Schüler, die über einen Bildungsgutschein gefördert werden sollen, werden in einem Elternbrief über das Verfahren informiert.
Zur Entlastung der Schulträger erstellt das Ministerium für Schule und Bildung eine Liste von Bildungsanbietern, die sich beim Ministerium für Schule und Bildung für das Bildungsgutschein-Verfahren angemeldet haben.
Die Wahl eines geeigneten Bildungsanbieters erfolgt dann durch die Schülerin oder den Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte.
Die Schule unterstützt bei der Suche.

Datum: 2021-12-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ankommen-und-aufholen-fuer-kinder-und-jugendliche;
Themen: Bildungsgutscheine # ?, Lernlücken # ?, einzelne Schülerinnen # ?, individuelle Förderung # ?, Schulträger # ?, pandemiebedingte Lernrückstände # ?, Schulleitung # ?, Verteilung # ?, Bildungsgutscheinverfahren # ?, Elternbrief # ?