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Mit der Änderung der Verwaltungsvereinbarung wurden u.a. die Förderperioden zur Gewährung der Finanzhilfen flexibilisiert.
Nicht abgeflossene Mittel eines Projektes können künftig bis zu drei Jahre nach dem Ende einer Förderperiode verausgabt werden.
Diese Optimierung kommt zum Beispiel beim Bio-Economy-Campus in Bönen und beim "H2 Solution Lab for Hydrogen Applications" in Gelsenkirchen zum Tragen.
Diese Kompetenzzentren für Bioökonomie und Wasserstoff werden aus dem 5-StandorteProgramm gefördert.
Durch eine Umschichtung der verfügbaren Strukturstärkungsmittel des Bundes stehen im 5-StandorteProgramm künftig zudem mehr Gelder aus dem Bundesförderprogramm "STARK" zur Verfügung.

Datum: 2025-08-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/steinkohle-kraftwerksstandorte-im-ruhrgebiet-koennen-foerdermittel-flexibler;
Themen: Strukturhilfen # ?, flexible Rahmenbedingungen # ?, strukturwirksame Projekte # ?, Steinkohlekraftwerksstandorte # ?, Bürokratie # ?, Finanzhilfen # ?, Fördermittel # ?, Projektpartner # ?, Bioeconomycampus # ?, Förderperioden # ?