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Auch in nordrhein-westfälischen Betrieben mit Rinder-, Ziegen- und vor allem Schafhaltungen findet die Viruserkrankung große Verbreitung und sie ist mit starken wirtschaftlichen Belastungen für Halterinnen und Halter verbunden.
Eine wirksame Impfung ist aktuell die beste Möglichkeit, die Tiere vor klinischen Symptomen der Blauzungenkrankheit und vor dem Tod zu schützen.
Nordrhein-Westfalen setzt sich für den Schutz der Herden ein: Auf Drängen des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte der Bund im vergangenen Frühsommer drei Impfstoffe gegen das Virus der Blauzunge vom Serotyp 3 per Eilverordnung gestattet.
Da diese Eilverordnung nur eine halbjährige Geltungsdauer hat, muss dringend eine weitere Erlaubnis der entsprechenden Impfstoffe für die Zeit nach Dezember erwirkt werden.
In einem Schreiben an den Bundeslandwirtschaftsminister bittet Ministerin Silke Gorißen jetzt Minister Cem Özdemir, entsprechende Handlungsschritte einzuleiten.

Datum: 2024-10-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verlaengerung-der-impfstoff-eilverordnung-gegen-das-blauzungenvirus-erforderlich;
Themen: Halterinnen # ?, Viruserkrankung # ?, Rind in Nordrhein-Westfalen # ?, starke Belastungen # ?, Schafe # ?, Eilverordnung # ?, Schafhaltungen # ?, Serotyp # ?, Virus der Blauzungenkrankheit # ?, Blauzunge des Serotyps # ?