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In Wasserschutzgebieten soll die Bodenschatzgewinnung künftig wieder ermöglicht werden, und zwar mit einem klaren, einheitlichen und hohen Schutzniveau für das Trinkwasser.
Dafür wird die Landesregierung eine landesweite Wasserschutzgebietsverordnung erlassen - mit strengen Vorgaben.
Erst wenn die Wasserschutzgebietsverordnung in Kraft getreten ist, wird das Bodenschatzgewinnungsverbot aufgehoben.
Damit bleiben die Trinkwasserversorgung und die Trinkwassersicherheit auch in Zukunft umfassend geschützt und gewährleistet.
Die Gewinnung von Bodenschätzen in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin erforderlich.

Datum: 2020-11-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landeswassergesetz-novellierung-ist-auf-der-zielgeraden;
Themen: Landeswassergesetz # ?, Trinkwasserversorgung # ?, Vorrang # ?, Zielgeraden # ?, Novellierung # ?, Bauwerke der Art # ?, Bodenschatzgewinnungsverbot # ?, Bodenschätze in Nordrhein-Westfalen # ?, Gesteinsschotter # ?, Naturwerksteine # ?