1. +++ (SEM)
Dies entspricht vergleichbaren Regeln in fast allen anderen Bundesländern.
Mit dem Wegfall der Regelungen zur anlassbezogenen Testung und der Isolationspflicht bei einer festgestellten Corona-Infektion entfällt die Grundlage für das bisherige Testregime.
Die Lieferung von Coronatests wird daher für die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderte Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und Brückenprojekte Mitte Februar eingestellt.
Das Land hat in Absprache mit den Trägern als Arbeitgeber in der Kindertagesbetreuung seit 2021 freiwillig kostenlos Coronatests für die nach dem KiBiz geförderte Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und Brückenprojekte zur Verfügung gestellt.
Zum Ende der 6. Kalenderwoche (10. Februar 2023) beendet das Land die Lieferungen von Selbsttests.
Datum: 2023-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beendet-teststrategie-kindertagesbetreuung;
Themen: Coronatests
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