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Damit würde sie dem üblichen Abstand von 15 Monaten zum Ablauf der Wahlperiode entsprechen.
Mit dem Gesetzentwurf ist zudem die Änderung wahlrechtlicher Stichtage verbunden.
Mehrere Stichtage werden vorverlegt, um mehr Zeit für das Briefwahlverfahren zu gewinnen und damit die Durchführung der Wahl zu vereinfachen.
Mit der geplanten weitgehenden Streichung der 2,5 Prozent-Sperrklausel bei den Kommunalwahlen setzt die Landesregierung Entscheidungen des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs aus dem November 2017 um.
Der Verfassungsgerichtshof hatte in der bisherigen Regelung einen Verstoß gegen den Grundsatz gesehen, dass jede Stimme das gleiche Gewicht haben muss.

Datum: 2018-09-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-aenderungen-im-kommunalwahlgesetz;
Themen: Kommunalwahlgesetz # ?, Gesetzentwurf # ?, wahlrechtliche Vorschriften # ?, Wahlvorstände # ?, Briefwahlverfahren # ?, Mitglieder des Ruhrparlaments # ?, Oktober # ?, Verbandsversammlung von Rvr # ?, Zeitfenster für Kommunalwahl # ?, eigenes Gremium # ?