1. +++ (SEM)

* In mehr als 900 Fällen wurden keine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt.
* Mehr als 100 technische Arbeitsschutzmängel mit hohem Gefährdungspotenzial wurden festgestellt (entfernte Schutzeinrichtungen, gefährlicher Umgang mit Gefahrstoffen, abgeschlossene Notausgänge, gefährlich abgenutzte Arbeitswerkzeuge).
Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die Bußgeldhöhe pro Tatbestand (Nichteinhaltung der täglichen Arbeitszeit, Nichteinhaltung der Pausenzeiten oder die Nichteinhaltung der Ruhezeiten) bei Vorsatz auf 15.000 Euro, bei Fahrlässigkeit auf höchstens 7.500 Euro.
Da ein Vorsatz nur in Ausnahmefällen nachweisbar sein wird, dürften Maximalbußgelder im Nachgang zu dieser Arbeitsschutzaktion voraussichtlich nur selten verhängt werden.
Sofern bei erneuten Kontrollen Wiederholungstaten festgestellt werden, kann von einem Vorsatz ausgegangen und der Höchstsatz des Bußgeldes von 15.000 Euro festgesetzt werden.

Datum: 2019-10-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-preiskampf-der-fleischwirtschaft-nicht-zu-lasten-von-arbeitnehmern;
Themen: Arbeitsausbeutung # ?, Fleischwirtschaft # ?, aktuelle Arbeitsschutzaktion # ?, Rechte # ?, Fleischindustrie # ?, Konsequenzen # ?, Arbeitsschutzorganisation # ?, Beratungsspektrum # ?, Bußgeldhöhe # ?, Erwerbslosenberatungsstellen # ?