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Verkehrsminister Michael Groschek fordert die Einführung einer Promille-Grenze für Radfahrer.
Betrunkene Radfahrer brauchen zurzeit häufig noch keine Konsequenzen zu fürchten, da nach der Rechtsprechung die strafrechtlich relevante Fahrunfähigkeit erst bei einem Blutalkoholwert von mehr als 1,6 Promille beginnt.
Ein Bußgeldtatbestand, wie es ihn für Autofahrer ab 0,5 Promille gibt, existiert für Radfahrer nicht.
Groschek spricht sich daher für die Schaffung einer Bußgeldregelung ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille bei Radfahrern aus.
"Sturzbetrunkene Radfahrer sind eine Gefahr für sich selbst, bringen aber auch immer wieder unbeteiligte Verkehrsteilnehmer in gefährliche, mitunter auch tödliche Situationen.
Datum: 2015-01-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-groschek-fordert-eine-11-promille-grenze-fuer-radfahrer;
Themen: Blutalkoholwert
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