1. +++ (SEM)

Die Ministerin führte weiter aus: "Der Gesetzgeber stärkt zwar finanziell die ambulante Versorgung.
Damit die Menschen hierfür aber auch gut ausgebaute Versorgungsstrukturen vor ihrer Haustür finden, muss in vielen Kommunen noch einiges passieren.
Hierfür hätten vor allem die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen gestärkt werden müssen, wie es auch eine Bund-Länder-AG im Frühjahr dieses Jahres ausdrücklich gefordert hat.
Umsetzung Fehlanzeige.
Statt die Kommunen zu stärken, festigt der Bundesgesetzgeber z.B. durch neue Beratungsvorgaben die Vormachtstellung der Pflegekassen.

Datum: 2015-11-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-licht-und-schatten-bei-der-pflegereform;
Themen: Pflegereform # ?, Pflegegrade # ?, Rahmen der Pflegeeinstufung # ?, Schatten # ?, Pflegekräfte # ?, kognitive Einschränkungen # ?, besondere Bedarfe # ?, Gesetzgeber # ?, Licht # ?, Bund-Länder-AG # ?