1. +++ (SEM)

Sie werden auf Arbeitsebene durch die Ständige Arbeitsgruppe der EMK (StAG) vorbereitet.
Rechtsgrundlagen: Die am 1. Oktober 1992 gegründete Europaministerkonferenz (EMK) ersetzte die 1990 von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) geschaffene "Europa-Kommission", deren Aufgabe es war, die Länderinteressen im europäischen Integrationsprozess zu wahren und Beschlüsse der MPK vorzubereiten.
Die Bund-Länder-Zusammenarbeit wurde nach dem Vertrag von Maastricht über die Europäische Union 1992 neu gestaltet.
Der so genannte "Europa-Artikel", Artikel 23 Grundgesetz regelte dies: Nach ihm sind die deutschen Länder in EU-Angelegenheiten an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen.
Mitwirkungsrechte stehen den Bundesländern auch bei Änderungen der vertraglichen Grundlage der EU, der Erarbeitung und Verabschiedung von europäischen Rechtsakten und bei der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zu.

Datum: 2018-09-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/die-eu-ist-eine-gemeinschaft-der-werte-und-des-rechts-erste-sitzung-der;
Themen: Sitzung der Europaministerkonferenz # ?, europäischer Integrationsprozess # ?, europäisches Parlament # ?, Gemeinschaft # ?, Artikel # ?, Ministerinnen # ?, Beratungen # ?, Arbeitsgruppe der Europaministerkonferenz # ?, Beschlüsse der Europaministerkonferenz # ?, Bund-Länder-Zusammenarbeit # ?